Allgemeines:
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Beim Freiwilligen Nutzungstausch tauschen die Bewirtschafter ihre Eigentums- und Pachtflächen
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Verbesserung der Flächengröße, der Schlaglänge und Schlagform, sowie Anbindung an befestigten Weg möglich
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Grünwege können im Einvernehmen mit der Gemeinde mitbewirtschaftet werden.
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Sowohl die Teilnahme am Nutzungstausch als auch das Einbringen einzelner Feldstücke geschieht freiwillig.
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Bestehende mündliche und schriftliche Pachtverträge werden auf eine Laufzeit von mindestens 10 Jahre angepasst.
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In der Tauschvereinbarung halten die Tauschpartner ihre neuen Bewirtschaftungsverhältnisse fest.
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Eigentumsgrenzen und -verhältnisse bleiben bestehen
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Kein Abzug von Flächen
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Den Tauschpartnern entstehen keine oder nur sehr geringe Kosten
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Ideale Ergänzung vor, während und nach eines Beschleunigten Zusammenlegungs- oder Regelverfahrens
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Schnelle Umsetzung in wenigen Monaten bis eineinhalb Jahren
"Gemeinsam tauschen, besser wirtschaften"
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Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu.
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Förderungsvorraussetzungen:
- Anpassung bestehender Pachtverträge
- Keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes
- Erkennbarer Vorteil durch Verbesserung und Sicherung der Bewirtschaftungsstruktur
Förderungshöhe:
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Helfervergütung, Vorarbeiten |
bis zu 100 % |
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einmalige Verpächterprämie |
bis 200 €/ha |
Aufgaben des Helfers der bbv-Landsiedlung:
Der Helfer ...
- führt Informationsveranstaltungen für Bewirtschafter und Verpächter durch
- holt alle zusätzlichen Informationen ein
- bereitet Kartenmaterial auf
- führt Tauschverhandlungen durch
- erarbeitet neue Bewirtschaftungspläne und die Vertragsunterlagen
- stellt die Anträge für Verpächterprämie