"Mehr Wert schaffen"
nach § 91 bis § 103 des Flurbereinigungsgesetzes
Dieses Verfahren ermöglicht effizient und kostengünstig
- Neueinteilung des Grundbesitzes nach den heutigen Erfordernissen
- Verbesserung der Wegeverhältnisse
- Rasche Bereinigung von Landnutzungskonflikten
- Finanzierung durch Eigenleistung, Zuschüsse und öffentliche Mittel
- Mitberücksichtigung von Pachtverhältnissen
- Zweitbereinigung möglich
- Vermessung des Flurneuordnungsgebietes
- Ohne größeren Landabzug z.B. für Wege, Ausgleichsmaßnahmen
- Verwirklichung entwickelter Landnutzungskonzepte
- Angemessene Umsetzung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Abfindung mit gleichwertigem Land
- Erschließung aller Grundstücke
- Gemeinschaftliches Eigentum kann aufgelöst werden (Rechtlergründe, Anliegerwege)
- Sicherung und Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe durch Senkung der Maschinen- und Betriebskosten und Arbeitszeitverminderung, Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
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Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu.
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Förderungsvorraussetzungen:
- Beantragung durch mehrere Grundstückseigentümer
- Erkennbarer Vorteil durch die Auflösung von Landnutzungskonflikten
- Weitgehende Übernahme des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes
- Grundstücke liegen hauptsächlich außerhalb der Ortslage
- Neueinteilung des Grundbesitzes kann weitgehend einvernehmlich erfolgen
Aufgaben des Helfers der bbv-Landsiedlung:
- Aufklärungsversammlung, Vorerhebungen, Antrag
- Vorstandswahl
- Wertermittlung der Grundstücke
- Neuverteilung: Teilnehmerversammlung, Wunschtermin, Zwischenverhandlung, Vereinbarungsverhandlung
- Anhörungstermin, Widerspruchstermin
- und u.a. Kartenerstellung, Belastungsnachweis