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05.09.2010

Neues Liquiditätshilfeprogramm 2010/2011
10.02.2010
 
Nach dem Liquiditätshilfeprogramm im Jahr 2009 hat der Bund nun für die Jahre 2010 und 2011 ein neues Liquiditätskreditprogramm speziell für die Landwirtschaft aufgelegt.

Aufgrund der gegenüber dem Angebot des Bundes im Jahr 2009 verbesserten Konditionen ist mit einem größeren Interesse zu rechnen.
 
Da die Mittel begrenzt sind und die Anträge deutschlandweit nach dem "Windhundverfahren" bewilligt werden, sollten alle interessierten Landwirten möglichst unverzüglich, schon vor der offiziellen Antragseröffnung, das Gespräch mit Ihrer Hausbank zu suchen und die notwendigen Unterlagen herzurichten, wird empfohlen.
 
Die wichtigsten Eckpunkte des Liquiditätshilfeprogramms im Überblick:
  • Antragstellung:
    voraussichtlich ab Anfang März 2010, eventuell schon früher
  • Beantragung:
    zinsverbilligte Kredite über die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank  
  • Zinsverbilligung:
    bis zu zwei Prozentpunkte (aber: Mindestzinssatz ein Prozent)
  • Darlehenssumme:
    maximal 250.000 Euro
  • Antragsberechtigt:
    landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von Rechtsform und Produktionsrichtung); auch Betriebe, die schon 2009 eine Liquiditätshilfe aus Rentenbankmitteln erhalten haben.
  • Nicht antragsberechtigt:
    Betriebe mit deutlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie mit mehr als 25 Prozent Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
  • Zulässige Verwendung:
    nur für betriebliche Zwecke, zum Beispiel Erwerb kurz- und langlebiger Wirtschaftsgüter, Kapitaldienst für bzw. Umschuldung von bestehenden Verbindlichkeiten
  • Unzulässige Verwendung:
    Erwerb oder Herstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie Umschuldung der im Jahr 2009 aufgenommenen Liquiditätshilfedarlehen.
Laufzeiten und Zinsbindung:
  • Laufzeit 4 Jahre:
    Zinsbindung und Zinsverbilligung über volle Laufzeit
  • Laufzeit 6 Jahre:
    Zinsbindung fünf Jahre, Zinsverbilligung über volle Laufzeit
  • Laufzeit 10 Jahre:
    erste Zinsbindung und Zinsverbilligung fünf Jahre.
  • Kreditvarianten:
      a.) mit vorzeitigem Kündigungsrecht
      b.) ohne vorzeitigem Kündigungsrecht.
Antragsfrist:
Sofern nicht schon zuvor durch Ausschöpfung der verfügbaren Mittel die Antragstellung eingestellt wird, können theoretisch bis 30. November 2011 zinsverbilligte Darlehen beantragt werden.
 
Obergrenzen der Beihilferegelungen:
 
Für 2010 liegt Obergrenze für so genannte Kleinbeihilfen bei 15.000 Euro.
 
Für 2011 gilt die De-Minimis-Regelung, sodass die Gesamtsumme aller De-Minimis- Beilhilfen im Zeitraum von drei Kalenderjahren 7.500 Euro nicht überschreiten darf. Grundsätzliche Informationen wird auch wieder die Landwirtschaftliche Rentenbank  im Internet anbieten: http://www.rentenbank.de .
 

 
Seit 22. Juni 2009 ist in Bayern die Nutzung der Liquiditätskredithilfe möglich.

Über diese Liquiditätskredithilfe (5.000 bis 100.000 Euro) können Betriebe zu deutlich vergünstigten Zinsbedingungen bei ihrer Hausbank ein Darlehen für 4 Jahre aufnehmen, bei dem das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der durchschnittliche Zinssatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb wird sich letztlich bei rund 1,5 bis 2 Prozent bewegen, doch ist er von der individuellen Einstufung (Rating) durch die Bank abhängig. Diese Zinsverbilligung trägt der Staat - Bund und Bayern mit 2 % Vergünstigung. Die Hausbanken wickeln dieses vergünstigte Liquiditätsdarlehen über die Landwirtschaftliche Rentenbank ab.
 
Aufgrund des stark verbilligten Zinssatzes für das Liquiditätsdarlehen über die Landwirtschaftliche Rentenbank sollten sich Betriebe aufgrund des staatlichen Unterstützungsvorteils überlegen, einen betriebsindividuell passenden Darlehensrahmen mit der Laufzeit von 4 Jahren (erstes Jahr Tilgungsfrei) zu nutzen.
 
Über diese Liquiditätskredithilfe können sich Betriebe auch den geplanten Vorschuss in Höhe von 70 % der Betriebsprämie, der aber den Betrieben frühestens ab 16. Oktober 2009 in dieser Höhe vorab vom Staat direkt ausgezahlt wird (restlichen 30 % wahrscheinlich Ende Dezember 2009), zinsfrei über ihre Hausbank vorfinanzieren lassen. Sobald dann der Staat den Vorschuss in Höhe von 70 % der Betriebsprämie direkt ausgezahlt hat, hat der Betrieb innerhalb von 10 Werktagen die Möglichkeit, von einer Sondertilgungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Natürlich kann der Betrieb auch die Laufzeit von 4 Jahren zu den vergünstigten Konditionen (Zins; erstes Jahr tilgungsfrei) nutzen. Dies kann er im Herbst 2009 entscheiden.
 
Bestehen Sie bei Ihrer Bank auf die vergünstigten Konditionen des Liquiditätskredithilfeprogramms.
 
Sollten Hausbanken auf Nachfragen zu dem Liquiditätskredithilfeprogramm zögern oder auch auf hauseigene Angebote ausweichen wollen, sollten Betriebe grundsätzlich auf eine Beratung auf Basis der vergünstigten Konditionen des neu aufgelegten Liquiditätskredithilfeprogramms bestehen.
 
Informationen und Unterlagen
 
Mehr Informationen und die wichtigen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten, u.a. Merkblatt, Vordruck "Kreditbereitschaftserklärung", Antragsformular für Landwirtschaftsämter und Kreditinformationen der Rentenbank (Informationen zur Abwicklung).
 
Konditionen der Rentenbank
  • Grundsätzlich besteht hier die Möglichkeit, ein Darlehen in Höhe von mindestens 5.000 und max. 100.000 Euro je Betrieb zu verbilligten Zinskonditionen zu nutzen. Das Darlehen muss dann erst in den nächsten vier Jahren zurückgezahlt werden.
  • Die Darlehen sind Abzahlungsdarlehen mit gleich bleibenden, halbjährlichen Tilgungsraten und dem erstem Jahr als Tilgungsfreijahr.
  • Alleine die Zinsverbilligung durch den Bund und zusätzlich den Freistaat Bayern beträgt insgesamt 2 Prozentpunkte.
  • Die aktuellen Zinssätze der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) finden Sie im Internet unter www.rentenbank.de.

Durchschnittsbereich

Preisklasse/
Nominalzins
A
B
C
D
E
F
F
Zins LR Top
2,85
3,20
3,50
3,80
4,30
5,00
5,70
Verbilligung
-2,0
-2,0
-2,0
-2,0
-2,0
-2,0
-2,0
Zinssatz für
Kreditnehmer
0,85
1,20
1,50
1,80
2,30
3,00
3,70
 
  • Die Zinsverbilligung fällt unter europäisches Beihilferecht, sodass der individuelle Beihilfewert (im Falle eines verbilligten Kredites => Zinsvorteil) jedem Antragsteller bei der so genannten De-Minimis-Grenze von bis zu maximal 7.500 Euro nationaler Beihilfen innerhalb von 3 Jahren angerechnet wird (Beispiel: Milchbetrieb in Bayern => Milchkuhprämie für 50 Kühe = 1.250 Euro => Verringerung der individuellen De-Minimis-Grenze auf verbleibende 6.250 Euro für 3 Jahre).
  • Bei Nutzung eines Darlehens mit 100.000 Euro (Liquiditätskredithilfe) würde hier ein Beihilfewert von 5.000 €uro an staatlicher Unterstützung zu Buche schlagen.
  • Grundsätzlich sind keine näheren Prüfungen seitens der Landwirtschaftsverwaltung vorgesehen.
  • Die Liquiditätshilfe ist für Betriebe gedacht, bei denen ein Engpaß und eine schwierigere wirtschaftliche Situation plausibel vorliegt.
 
Verfahrensschritte
  • Landwirt geht zur Bank, um sich zur Liquiditätskredithilfe der Landwirtschaftlichen Rentenbank und über die für ihn relevante Darlehenshöhe beraten zu lassen. Entscheidend ist dann die Ausstellung der Kreditbereitschaftserklärung (Vordruck im Internet; siehe oben) durch die Hausbank, die auch die Höhe des zinsverbilligten Darlehens umfasst. Voraussetzung ist letztlich, dass die Hausbank damit quasi erklärt, dass dieses Darlehen dem Betrieb aus Liquiditätsgründen hilft.
  • Mit dieser Erklärung geht der Landwirt zu seinem zuständigen Landwirtschaftsamt und stellt mit einem eigenständigen Formular den Zinsverbilligungsantrag (Antragsformular im Internet; siehe oben).
  • Den Bewilligungsbescheid des Landwirtschaftsamtes reicht der Landwirt dann bei seiner Hausbank ein, die ihm daraufhin das vergünstigte Darlehen in Abhängigkeit von seiner Bonität, die die Hausbank in der Regel kennt, gewährt.
Die Landwirtschaftsämter haben mittlerweile nähere Unterlagen über das Landwirtschaftsministerium erhalten, sodass über die Ämter auch mehr Informationen an Betriebe gegeben werden können und dort auch zu Fragen beraten werden kann.
 
Wir schlagen Ihnen vor, mit den Landwirtschaftsämtern Kontakt aufzunehmen, wie diese Möglichkeit der Liquiditätskredithilfe gemeinsam bekannt gemacht und darüber grundsätzlich informiert werden kann.

Kontaktadresse

bbv-LandSiedlung GmbH
Karolinenplatz 2
D-80333 München 
Tel: 089-590 6829-10
Fax: 089-590 6829-33

Downloads

 
Tradition und Zukunft -
90 Jahre Reichssiedlungsgesetz
 

Veranstaltungen

vom 27.08.-31.08.2010 
Eurotier 2010 in Hannover 
 
Bei beiden o.g. Ausstellungen ist die bbv-LS mit einem Stand vertreten und würde sich auf einen Besuch freuen.

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