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Neues Liquiditätshilfeprogramm 2010/2011
10.02.2010
Nach dem Liquiditätshilfeprogramm im Jahr 2009 hat der Bund nun für die Jahre 2010 und 2011 ein neues Liquiditätskreditprogramm speziell für die Landwirtschaft aufgelegt.
Aufgrund der gegenüber dem Angebot des Bundes im Jahr 2009 verbesserten Konditionen ist mit einem größeren Interesse zu rechnen. Da die Mittel begrenzt sind und die Anträge deutschlandweit nach dem "Windhundverfahren" bewilligt werden, sollten alle interessierten Landwirten möglichst unverzüglich, schon vor der offiziellen Antragseröffnung, das Gespräch mit Ihrer Hausbank zu suchen und die notwendigen Unterlagen herzurichten, wird empfohlen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Liquiditätshilfeprogramms im Überblick:
Laufzeiten und Zinsbindung:
Antragsfrist:
Sofern nicht schon zuvor durch Ausschöpfung der verfügbaren Mittel die Antragstellung eingestellt wird, können theoretisch bis 30. November 2011 zinsverbilligte Darlehen beantragt werden.
Obergrenzen der Beihilferegelungen:
Für 2010 liegt Obergrenze für so genannte Kleinbeihilfen bei 15.000 Euro.
Für 2011 gilt die De-Minimis-Regelung, sodass die Gesamtsumme aller De-Minimis- Beilhilfen im Zeitraum von drei Kalenderjahren 7.500 Euro nicht überschreiten darf. Grundsätzliche Informationen wird auch wieder die Landwirtschaftliche Rentenbank im Internet anbieten: http://www.rentenbank.de .
Seit 22. Juni 2009 ist in Bayern die Nutzung der Liquiditätskredithilfe möglich.
Über diese Liquiditätskredithilfe (5.000 bis 100.000 Euro) können Betriebe zu deutlich vergünstigten Zinsbedingungen bei ihrer Hausbank ein Darlehen für 4 Jahre aufnehmen, bei dem das erste Jahr tilgungsfrei ist. Der durchschnittliche Zinssatz für einen landwirtschaftlichen Betrieb wird sich letztlich bei rund 1,5 bis 2 Prozent bewegen, doch ist er von der individuellen Einstufung (Rating) durch die Bank abhängig. Diese Zinsverbilligung trägt der Staat - Bund und Bayern mit 2 % Vergünstigung. Die Hausbanken wickeln dieses vergünstigte Liquiditätsdarlehen über die Landwirtschaftliche Rentenbank ab. Aufgrund des stark verbilligten Zinssatzes für das Liquiditätsdarlehen über die Landwirtschaftliche Rentenbank sollten sich Betriebe aufgrund des staatlichen Unterstützungsvorteils überlegen, einen betriebsindividuell passenden Darlehensrahmen mit der Laufzeit von 4 Jahren (erstes Jahr Tilgungsfrei) zu nutzen.
Über diese Liquiditätskredithilfe können sich Betriebe auch den geplanten Vorschuss in Höhe von 70 % der Betriebsprämie, der aber den Betrieben frühestens ab 16. Oktober 2009 in dieser Höhe vorab vom Staat direkt ausgezahlt wird (restlichen 30 % wahrscheinlich Ende Dezember 2009), zinsfrei über ihre Hausbank vorfinanzieren lassen. Sobald dann der Staat den Vorschuss in Höhe von 70 % der Betriebsprämie direkt ausgezahlt hat, hat der Betrieb innerhalb von 10 Werktagen die Möglichkeit, von einer Sondertilgungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Natürlich kann der Betrieb auch die Laufzeit von 4 Jahren zu den vergünstigten Konditionen (Zins; erstes Jahr tilgungsfrei) nutzen. Dies kann er im Herbst 2009 entscheiden.
Bestehen Sie bei Ihrer Bank auf die vergünstigten Konditionen des Liquiditätskredithilfeprogramms.
Sollten Hausbanken auf Nachfragen zu dem Liquiditätskredithilfeprogramm zögern oder auch auf hauseigene Angebote ausweichen wollen, sollten Betriebe grundsätzlich auf eine Beratung auf Basis der vergünstigten Konditionen des neu aufgelegten Liquiditätskredithilfeprogramms bestehen.
Informationen und Unterlagen
Mehr Informationen und die wichtigen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten, u.a. Merkblatt, Vordruck "Kreditbereitschaftserklärung", Antragsformular für Landwirtschaftsämter und Kreditinformationen der Rentenbank (Informationen zur Abwicklung).
Konditionen der Rentenbank
Durchschnittsbereich
Verfahrensschritte
Die Landwirtschaftsämter haben mittlerweile nähere Unterlagen über das Landwirtschaftsministerium erhalten, sodass über die Ämter auch mehr Informationen an Betriebe gegeben werden können und dort auch zu Fragen beraten werden kann.
Wir schlagen Ihnen vor, mit den Landwirtschaftsämtern Kontakt aufzunehmen, wie diese Möglichkeit der Liquiditätskredithilfe gemeinsam bekannt gemacht und darüber grundsätzlich informiert werden kann. |
Kontaktadressebbv-LandSiedlung GmbH
Karolinenplatz 2
D-80333 München
Tel: 089-590 6829-10
Fax: 089-590 6829-33
DownloadsTradition und Zukunft -
90 Jahre Reichssiedlungsgesetz
Veranstaltungenvom 27.08.-31.08.2010
Eurotier 2010 in Hannover
Bei beiden o.g. Ausstellungen ist die bbv-LS mit einem Stand vertreten und würde sich auf einen Besuch freuen. Links |
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