Die neue EIF-Richtlinie 2009
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft, insbesondere Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten.
Beispiele: Milchviehstall mit Fahrsiloanlage und Güllebehälter, Schweinestall, Gewächshaus, Hofladen zur Direktvermarktung.
Erfüllung besonderer Anforderungen im Bereich Tierschutz.
Beispiele: Ställe mit höherem Platzangebot für Rinder, Schweine und Geflügel sowie zusätzlichen Anforderungen z. B. Außenklimabedingungen bei Rinderställen, Komfortliegefläche bei Schweinen usw.
Voraussetzungen
- Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
- Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung
- Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
- Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Privatvermögen.
- Bei "AFP groß" (ab 100.000 € Investitionsvolumen) Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landwirtschaftliche Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung wie z. B. Landwirtschaftsmeister, bzw. bei "AFP klein" mindestens 3 BiLa-Seminare.
- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses).
- Buchführungsauflage für mind. 5 Jahre ab Bewilligung.
- Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung.
- Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit).
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € bis max 1,0 Mio € bzw. 1,5 Mio € (Betriebszusammenschlüsse). Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung (keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von bis 100.000 €.
- Vermögensprosperität: Freibetrag 400.000 €
Einschränkungen
- Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
- Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge.
- Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen.
- Keine Projekte zur Diversifizierung.
- Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
- Nur Investitionen in Bayern.
- Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
- Keine Antragsstellung für Mehrzweck-/Maschinenhallen
Förderung
Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:
Bauliche Maßnahmen mit Erfüllung besonderer Anforderungen an eine tiergerechte Haltung:
- 20 % Zuschuss für allgemeine landwirtschaftliche Baumaßnahmen
- Zuschüsse von 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens für besonders tiergerechte Haltungssysteme im Bereich der Rindermast, Schweine-und Geflügelhaltung und sonstiger Tierhaltung
- Zuschüsse von 30 % für Investitionen in bestehende Milchviehlaufställe sowie im Zusammenhang mit der erstmaligen Aussiedlung bei allen Verfahren der Tierhaltung
- Zuschüsse von 35 % für Investitionen, die der erstmaligen und vollständigen Umstellung von Anbindehaltung für Milchkühe auf Laufstallhaltung dienen.
- Zuschussobergrenze 200.000 € , bei Erstaussiedlung 300.000 € und Betriebszusammenschlüsse 400.000 €
- Förderung von Spezialmaschinen zur Bergbewirtschaftung im Berggebiet mit ca. 25 %.
- Mindestinvestitionssumme in Berggebieten: 20.000 €
Teil B: Diversifizierungsförderung
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit:
Landwirtschaftsnahe Dienstleistungen (z.B. Erzeugung und Vermarktung von Wärme)
Ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen (z.B. Urlaub auf dem Bauerhof)
Voraussetzungen
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Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
-
Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung
-
Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
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Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Privatvermögen.
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Berufliche Qualifikation,die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
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Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw.Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
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Vermögensprosperität: Freibetrag 400.000 €
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Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € bis max. 400.000 €
Einschränkungen
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Investitionen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" sind begrenzt auf max. 25 Gästebetten.
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Biogasanlagen und andere durch die Novelle des EEG begünstigte Anlagen
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Förderung von Maschinen der Innen-und Außenwirtschaft
Förderung
Die Antragstellung erfolgt bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten!
Die bbv-LandSiedlung hilft Ihnen gerne bei der Beratung und der Antragstellung!