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05.09.2010

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)

 
 
Die neue EIF-Richtlinie 2009
 
Teil A: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
  
Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft, insbesondere Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten.
Beispiele: Milchviehstall mit Fahrsiloanlage und Güllebehälter, Schweinestall, Gewächshaus, Hofladen zur Direktvermarktung.
 
Erfüllung besonderer Anforderungen im Bereich Tierschutz.
Beispiele: Ställe mit höherem Platzangebot für Rinder, Schweine und Geflügel sowie zusätzlichen Anforderungen z. B. Außenklimabedingungen bei Rinderställen, Komfortliegefläche bei Schweinen usw. 


Voraussetzungen
  •  Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung           
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
  • Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Privatvermögen.
  • Bei "AFP groß" (ab 100.000 € Investitionsvolumen) Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landwirtschaftliche Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung wie z. B. Landwirtschaftsmeister, bzw. bei "AFP klein" mindestens 3 BiLa-Seminare.
  • Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses).
  • Buchführungsauflage für mind. 5 Jahre ab Bewilligung.
  • Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung. 
  •  Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit).
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € bis max 1,0 Mio € bzw. 1,5 Mio € (Betriebszusammenschlüsse). Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung (keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von bis 100.000 €.
  • Vermögensprosperität: Freibetrag 400.000 €
Einschränkungen
  • Keine Neuinvestitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
  • Milchviehhaltung nur im Rahmen der betrieblichen Referenzmenge.
  • Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen.
  • Keine Projekte zur Diversifizierung.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
  • Nur Investitionen in Bayern.
  • Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
  • Keine Antragsstellung für Mehrzweck-/Maschinenhallen
Förderung
Die Zuwendungen werden als reine Zuschüsse in folgender Höhe gewährt:
 
Bauliche Maßnahmen mit Erfüllung besonderer Anforderungen an eine tiergerechte Haltung:
  • 20 % Zuschuss für allgemeine landwirtschaftliche Baumaßnahmen
  • Zuschüsse von 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens für besonders tiergerechte Haltungssysteme im Bereich der Rindermast, Schweine-und Geflügelhaltung und sonstiger Tierhaltung
  • Zuschüsse von 30 % für Investitionen in bestehende Milchviehlaufställe sowie im Zusammenhang mit der erstmaligen Aussiedlung bei allen Verfahren der Tierhaltung
  • Zuschüsse von 35 % für Investitionen, die der erstmaligen und vollständigen Umstellung von Anbindehaltung für Milchkühe auf Laufstallhaltung dienen. 
  • Zuschussobergrenze  200.000 € , bei Erstaussiedlung 300.000 € und Betriebszusammenschlüsse 400.000 €
  • Förderung von Spezialmaschinen zur Bergbewirtschaftung im Berggebiet mit ca. 25 %.
  • Mindestinvestitionssumme in Berggebieten: 20.000 €
  
 
Teil B: Diversifizierungsförderung
 
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit:
Landwirtschaftsnahe Dienstleistungen (z.B. Erzeugung und Vermarktung von Wärme)
Ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen (z.B. Urlaub auf dem Bauerhof)
 
Voraussetzungen 
  • Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung           
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
  • Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Privatvermögen.
  • Berufliche Qualifikation,die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
  • Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw.Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
  • Vermögensprosperität: Freibetrag 400.000 €
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € bis max. 400.000 €
Einschränkungen
  • Investitionen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" sind begrenzt auf max. 25 Gästebetten.
  • Biogasanlagen und andere durch die Novelle des EEG begünstigte Anlagen
  • Förderung von Maschinen der Innen-und Außenwirtschaft
 
Förderung
  • Zuschüsse von bis zu 20 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max. 80.000 € für bauliche Maßnahmen.
 
Die Antragstellung erfolgt bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten!
 
Die bbv-LandSiedlung hilft Ihnen gerne bei der Beratung und der Antragstellung!
Hierzu stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung.
 

Kontaktadresse

bbv-LandSiedlung GmbH
Karolinenplatz 2
D-80333 München 
Tel: 089-590 6829-10
Fax: 089-590 6829-33

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Tradition und Zukunft -
90 Jahre Reichssiedlungsgesetz
 

Veranstaltungen

vom 27.08.-31.08.2010 
Eurotier 2010 in Hannover 
 
Bei beiden o.g. Ausstellungen ist die bbv-LS mit einem Stand vertreten und würde sich auf einen Besuch freuen.

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