nach § 103 ff. des Flurbereinigungsgesetzes
Allgemeines:
- Durchführung in Gemarkungen in denen Verfahren der Ländlichen Entwicklung nicht erforderlich oder vorerst nicht möglich sind.
- Der Freiwillige Landtausch ist ein Tausch auf Eigentumsbasis.
- Bei Landabfindungen mit gleichwertigem Grund ist der Tausch in der Regel grunderwerbssteuerfrei.
- Bewirtschaftung der neuen Flurstücke in der Regel innerhalb von 1-2 Jahren
- Für die Verhandlungen und die technische Durchführung sollen sich die Tauschpartner eines zugelassenen Helfers bedienen. Die bbv-LandSiedlung übernimmt als zugelassener Helfer diese Aufgaben für die Beteiligten kostenlos.
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Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu.
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Förderungsvorraussetzungen:
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Grundstücke müssen zur Verbesserung der Bewirtschaftung zusammengelegt werden
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Die Tauschgrundstücke dürfen in der Regel nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und nicht in einem Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsgebiet liegen. Ausnahme: Die Ausführungsanordnung ist bereits erlassen.
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Es sollen möglichst ganze Grundstücke getauscht werden.
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Landschafts- und Naturschutzgesichtspunkte sind zu berücksichtigen.
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Wenige Tauschpartner
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Freiwilligkeit der Grundeigentümer
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Antrag der Tauschpartner
Aufgaben des Helfers der bbv-LandSiedlung:
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Prüfung der Förderungsvorraussetzungen
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Verhandlung mit den Tauschpartnern
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Einholung der erforderlichen Antragsunterlagen
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Ausarbeitung des Tauschplanes und Vorlage bei der Behörde zur Abwicklung des Verfahrens
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Erstellung der Schlussabrechnung
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Anforderung und Auszahlung der von der Behörde genehmigten Zuschüsse
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Nach der Ausführungsanordnung wird die Berichtigung der öffentlichen Bücher veranlasst.