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05.09.2010

Das gesetzliche Vorkaufsrecht

Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht
 

Seit 1.08.2006 wurden von der bbv-LandSiedlung ca. 120 Vorkaufsrechte bearbeitet.
Das Reichssiedlungsgesetz (RSG) enthält ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Siedlungsunternehmen. In Bayern ist die bbv-LandSiedlung die zugelassene Landgesellschaft.

Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vor, so ist die Genehmigungsbehörde ( in Bayern ist dies das zuständige Landratsamt) verpflichtet, bevor sie über einen Antrag auf Genehmigung eines Kaufvertrages entscheidet, den Antrag der Siedlungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die vorkaufsberechtigte Stelle vorzulegen.

Die Genehmigungsbehörde und die bbv-LandSiedlung hat innerhalb von Fristen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vorliegen.

Die Genehmigung des Landratsamtes darf nur versagt oder durch Auflage oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass
  1. die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
  2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die  
    räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, wirt-
    schaftlich verkleinert oder aufgeteilt werden oder
  3. der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstückes steht.
Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes
 
  1. Die Mindestgröße beträgt grundsätzlich 2 ha. Maßgeblich ist hier der wirtschaftliche Grundstücksbegriff, so dass auch mehrere Grundstücke im grundbuchrechtlichen Sinne ein Grundstück darstellen können.
  2. Vorliegen landwirtschaftlicher, nicht aber forstwirtschaftlicher Grundstücke. Hier gibt es jedoch Ausnahmen.
  3. Nur bei einem Verkauf möglich. Das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, wenn die Veräußerung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an Ehegatten oder an eine Person erfolgt, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt oder bis zum 2. Grad verschwägert ist.

Zielsetzung
 
Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht stellt eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur dar. Zielsetzung ist die Schaffung leistungsfähiger Betriebe. Im Vordergrund steht die Stärkung leistungsfähiger Betriebe aller Größenordnungen.
 
Unser Ansprechpartner für das Vorkaufsrecht ist
Franz Stemmer
Tel.: 089-5906829-14
FAX: 089-5906829-33

Kontaktadresse

bbv-LandSiedlung GmbH
Karolinenplatz 2
D-80333 München 
Tel: 089-590 6829-10
Fax: 089-590 6829-33

Downloads

 
Tradition und Zukunft -
90 Jahre Reichssiedlungsgesetz
 

Veranstaltungen

vom 27.08.-31.08.2010 
Eurotier 2010 in Hannover 
 
Bei beiden o.g. Ausstellungen ist die bbv-LS mit einem Stand vertreten und würde sich auf einen Besuch freuen.

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