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Das gesetzliche VorkaufsrechtDas siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht
Seit 1.08.2006 wurden von der bbv-LandSiedlung ca. 120 Vorkaufsrechte bearbeitet. Das Reichssiedlungsgesetz (RSG) enthält ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Siedlungsunternehmen. In Bayern ist die bbv-LandSiedlung die zugelassene Landgesellschaft. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vor, so ist die Genehmigungsbehörde ( in Bayern ist dies das zuständige Landratsamt) verpflichtet, bevor sie über einen Antrag auf Genehmigung eines Kaufvertrages entscheidet, den Antrag der Siedlungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die vorkaufsberechtigte Stelle vorzulegen. Die Genehmigungsbehörde und die bbv-LandSiedlung hat innerhalb von Fristen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vorliegen. Die Genehmigung des Landratsamtes darf nur versagt oder durch Auflage oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass
Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes
Zielsetzung Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht stellt eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur dar. Zielsetzung ist die Schaffung leistungsfähiger Betriebe. Im Vordergrund steht die Stärkung leistungsfähiger Betriebe aller Größenordnungen.
Unser Ansprechpartner für das Vorkaufsrecht ist
Franz Stemmer
Tel.: 089-5906829-14
FAX: 089-5906829-33
Email: Franz.Stemmer@bbv-LS.de |
Kontaktadressebbv-LandSiedlung GmbH
Karolinenplatz 2
D-80333 München
Tel: 089-590 6829-10
Fax: 089-590 6829-33
DownloadsTradition und Zukunft -
90 Jahre Reichssiedlungsgesetz
Veranstaltungenvom 27.08.-31.08.2010
Eurotier 2010 in Hannover
Bei beiden o.g. Ausstellungen ist die bbv-LS mit einem Stand vertreten und würde sich auf einen Besuch freuen. Links |