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Freiwilliger Landtausch

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nach § 103 ff. des Flurbereinigungsgesetzes
 
 
 
Allgemeines 
  • Durchführung in Gemarkungen in denen Verfahren der Ländlichen Entwicklung nicht erforderlich oder vorerst nicht möglich sind.
  • Der Freiwillige Landtausch ist ein Tausch auf Eigentumsbasis.
  • Bei Landabfindungen mit gleichwertigem Grund ist der Tausch in der Regel grunderwerbssteuerfrei.
  • Bewirtschaftung der neuen Flurstücke in der Regel innerhalb von 1-2 Jahren
  • Für die Verhandlungen und die technische Durchführung sollen sich die Tauschpartner eines zugelassenen Helfers bedienen. Die bbv-LandSiedlung übernimmt als zugelassener Helfer diese Aufgaben für die Beteiligten kostenlos.


Wir schicken Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu.
Wenden Sie sich hierzu an unsere Zentrale mittels Kontaktformular.
 

 
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