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Freiwilliger Nutzungstausch

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Allgemeines
  • Beim Freiwilligen Nutzungstausch tauschen die Bewirtschafter ihre Eigentums- und Pachtflächen
  • Verbesserung der Flächengröße, der Schlaglänge und Schlagform, sowie Anbindung an befestigten Weg möglich
  • Grünwege können im Einvernehmen mit der Gemeinde mitbewirtschaftet werden.
  • Sowohl die Teilnahme am Nutzungstausch als auch das Einbringen einzelner Feldstücke geschieht freiwillig.
  • Bestehende mündliche und schriftliche Pachtverträge werden auf eine Laufzeit von mindestens 10 Jahre angepasst.
  • In der Tauschvereinbarung halten die Tauschpartner ihre neuen Bewirtschaftungsverhältnisse fest.
  • Eigentumsgrenzen und -verhältnisse bleiben bestehen
  • Kein Abzug von Flächen
  • Den Tauschpartnern entstehen keine oder nur sehr geringe Kosten
  • Ideale Ergänzung vor, während und nach eines Beschleunigten Zusammenlegungs- oder Regelverfahrens
  • Schnelle Umsetzung in wenigen Monaten bis  eineinhalb Jahren
"Gemeinsam tauschen, besser wirtschaften"
 
 
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Wenden Sie sich hierzu an unsere Zentrale mittels Kontaktformular.
 

 
 
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