Landentwicklung Aktuell
Boden ist nicht vermehrbar
Landnutzungsansprüche und -konflikte werden immer komplexer. Im Spannungsfeld steht mehr den je die Agrarstrukturentwicklung.
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Siedlungs- und Verkehrswegeentwicklung bewegt sich in einem Geflecht zwischen Wirtschaftsentwicklung, Lebensqualität, bezahlbarem Wohnraum und Nachhaltigkeit. Die Flächenbedarfe für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur und Freizeit liegen im Schnitt der letzten drei Jahre bei rund 75 Hektar täglich, hinzu kommt noch der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft. Wegen des Zeitversatzes von Planung und Realisierung entfaltet die mit der jüngsten BauGB-Novelle verordnete Stärkung der Innenentwicklung noch nicht die erwartete Wirkung. Brachen-Revitalisierung und Flächenrecycling sind zeit- und kapitalintensiv und zeigen nur langsam Ergebnisse. Die Richtung stimmt. Dennoch, das vom Nachhaltigkeitsrat ausgegebene und bis 2020 zu erreichende 30-Hektar-Ziel ist nicht zu schaffen, wenn es bei dem momentanen Tempo der Entwicklung bleibt. Dabei stehen mit dem hohen Wohnungsbedarf, der weiteren Energiewende, dem dazugehörenden Netzausbau sowie dem geplanten umfänglichen Hochwasserschutz neue Herausforderungen mit Nachfrage nach Fläche an. Auch Beiträge zum Klimaschutz haben Flächenbezüge und i. d. R. mindestens eine extensivere Nutzung zur Folge.
Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe Landentwicklung aktuell spiegeln wieder: Landnutzungsansprüche und -konflikte werden immer komplexer. Im Spannungsfeld der verschiedensten Landnutzungsansprüche steht mehr denn je die Agrarstrukturentwicklung. Die verantwortlichen politischen Akteure bemühen sich, weitere Flächeneinsparpotenziale auszuschöpfen, springen aber hin und wieder zu kurz oder vergeben Chancen: So ist es trotz Verankerung im Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode nicht gelungen, mit einer Kompensationsverordnung bundeseinheitliche Standards zu setzen und agrarstrukturschonenden innovativen Ausgleichsmaßnahmen weiter den Weg zu ebnen. Dies wäre gerade für den Ausgleich von länderübergreifenden Infrastrukturvorhaben durchaus hilfreich gewesen, zumal rein formal Strategien zur Vermeidung von Flächeninanspruchnahme kein Thema bei der Strategischen Umweltprüfung (SUV) sind. Bei der jüngsten Änderung auf EU-Ebene hat sich dafür auch kein Bundesressort starkgemacht.
Dem Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan vom März diesen Jahres zufolge wird zwar die zusätzliche Flächeninanspruchnahme im Vergleich zum vorhergehenden Plan von 37 100 Hektar (Zeitraum 2003 bis 2015) auf 16 299 Hektar (Zeitraum 2016 bis 2030) bzw. 2,83 Hektar je Tag deutlich reduziert, allerdings bleibt das Thema
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Nun liegt es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in den weiteren Beratungen ein Zeichen zu setzen. In den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung des Bundes als Eingreifer durch Verkehrsprojekte, die besagt, dass ein vorrangiger Teil des naturschutzfachlichen Ausgleichs durch innovative und agrarstrukturschonende Maßnahmen realisiert werden soll.
Was tun die gemeinnützigen Landgesellschaften: Satzungsauftrag ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen. Landgesellschaften setzen auf ein umfassendes integriertes Flächenmanagement für die Verbesserung der Agrarstruktur und eine nachhaltige Landentwicklung. Sie arbeiten mit einem sich ständig weiterentwickelnden Instrumentenkasten an konsensualen, agrarstrukturverträglichen Lösungen. Die zahlreichen Best-Practice-Beispiele in diesem Heft berichten von gegenwärtigen und perspektivischen Lösungsbeiträgen. Vergleichbare Entwicklungen gibt es in Belgien, wie ein Beitrag der flämischen Landentwicklungsgesellschaft VLM zeigt.
Quelle: BLG Landentwicklung Aktuell, Volker Bruns
Das Landentwicklung Aktuell Heft 2016 (komplette Ausgabe, ca. 4,4 MB) und die Inhaltsangaben-Seite können Sie hier downloaden:
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