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Landentwicklung Aktuell
Boden ist nicht vermehrbar

Landnutzungsansprüche und -konflikte werden immer komplexer. Im Spannungsfeld steht mehr den je die Agrarstrukturentwicklung.
© BBV LS
Boden ist nicht vermehrbar – eine Binsenweisheit, die eine tiefgründige und vor dem Hintergrund zunehmender Flächennutzungsansprüche immer größere Bedeutung erlangt.
Siedlungs- und Verkehrswegeentwicklung bewegt sich in einem Geflecht zwischen Wirtschaftsentwicklung, Lebensqualität, bezahlbarem Wohnraum und Nachhaltigkeit. Die Flächenbedarfe für Wohnungsbau, Gewerbe, Infrastruktur und Freizeit liegen im Schnitt der letzten drei Jahre bei rund 75 Hektar täglich, hinzu kommt noch der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft. Wegen des Zeitversatzes von Planung und Realisierung entfaltet die mit der jüngsten BauGB-Novelle verordnete Stärkung der Innenentwicklung noch nicht die erwartete Wirkung. Brachen-Revitalisierung und Flächenrecycling sind zeit- und kapitalintensiv und zeigen nur langsam Ergebnisse. Die Richtung stimmt. Dennoch, das vom Nachhaltigkeitsrat ausgegebene und bis 2020 zu erreichende 30-Hektar-Ziel ist nicht zu schaffen, wenn es bei dem momentanen Tempo der Entwicklung bleibt. Dabei stehen mit dem hohen Wohnungsbedarf, der weiteren Energiewende, dem dazugehörenden Netzausbau sowie dem geplanten umfänglichen Hochwasserschutz neue Herausforderungen mit Nachfrage nach Fläche an. Auch Beiträge zum Klimaschutz haben Flächenbezüge und i. d. R. mindestens eine extensivere Nutzung zur Folge.

Die Beiträge in der aktuellen Ausgabe Landentwicklung aktuell spiegeln wieder: Landnutzungsansprüche und -konflikte werden immer komplexer. Im Spannungsfeld der verschiedensten Landnutzungsansprüche steht mehr denn je die Agrarstrukturentwicklung. Die verantwortlichen politischen Akteure bemühen sich, weitere Flächeneinsparpotenziale auszuschöpfen, springen aber hin und wieder zu kurz oder vergeben Chancen: So ist es trotz Verankerung im Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode nicht gelungen, mit einer Kompensationsverordnung bundeseinheitliche Standards zu setzen und agrarstrukturschonenden innovativen Ausgleichsmaßnahmen weiter den Weg zu ebnen. Dies wäre gerade für den Ausgleich von länderübergreifenden Infrastrukturvorhaben durchaus hilfreich gewesen, zumal rein formal Strategien zur Vermeidung von Flächeninanspruchnahme kein Thema bei der Strategischen Umweltprüfung (SUV) sind. Bei der jüngsten Änderung auf EU-Ebene hat sich dafür auch kein Bundesressort starkgemacht.

Dem Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan vom März diesen Jahres zufolge wird zwar die zusätzliche Flächeninanspruchnahme im Vergleich zum vorhergehenden Plan von 37 100 Hektar (Zeitraum 2003 bis 2015) auf 16 299 Hektar (Zeitraum 2016 bis 2030) bzw. 2,83 Hektar je Tag deutlich reduziert, allerdings bleibt das Thema
© BBV LS
Kompensation gänzlich unerwähnt. Nach dem öffentlichen Konsultationsverfahren wird darauf verwiesen, »die Ermittlung und Planung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei Gegenstand nachfolgender Verfahren«. Dann wird es zu spät sein und die Chance einer Neuausrichtung bei der Kompensation wurde vergeben. Sie wäre jetzt notwendig, denn gerade bei öffentlichen Bundes- und Landesverkehrswegeträgern gibt es Vorbehalte gegenüber der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, sowohl bei der Einbeziehung von Ökopools / Ökokonten als auch insbesondere bei der Nutzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen. Für die Zukunft ist leider nicht ausgeschlossen, dass weiterhin nahezu ausschließlich klassische und flächenintensive Ausgleichsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Nun liegt es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in den weiteren Beratungen ein Zeichen zu setzen. In den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung des Bundes als Eingreifer durch Verkehrsprojekte, die besagt, dass ein vorrangiger Teil des naturschutzfachlichen Ausgleichs durch innovative und agrarstrukturschonende Maßnahmen realisiert werden soll.

Was tun die gemeinnützigen Landgesellschaften: Satzungsauftrag ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen. Landgesellschaften setzen auf ein umfassendes integriertes Flächenmanagement für die Verbesserung der Agrarstruktur und eine nachhaltige Landentwicklung. Sie arbeiten mit einem sich ständig weiterentwickelnden Instrumentenkasten an konsensualen, agrarstrukturverträglichen Lösungen. Die zahlreichen Best-Practice-Beispiele in diesem Heft berichten von gegenwärtigen und perspektivischen Lösungsbeiträgen. Vergleichbare Entwicklungen gibt es in Belgien, wie ein Beitrag der flämischen Landentwicklungsgesellschaft VLM zeigt.
 
Quelle: BLG Landentwicklung Aktuell, Volker Bruns
 
Das Landentwicklung Aktuell Heft 2016 (komplette Ausgabe, ca. 4,4 MB) und die Inhaltsangaben-Seite können Sie hier downloaden: