Investitionsförderung
Mit Qualität in die neue Förderrunde
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Das Diversifizierungsprogramm ist von der Anpassung nicht betroffen. Es können weiterhin Investitionen in Ferienwohnungen, Pensionspferdehaltung, u.a. mit 25 % bis zu einem Investitionsvolumen von 800.000 € gefördert werden. Anders dagegen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP): Hier wird nur noch die Premiumförderung für Ställe mit einem Fördersatz von 25 % und einem begrenzten Investitionsvolumen von 400.000 € angeboten. Für die Umstellung von Milchviehanbinde- auf Laufstall sowie für Zuchtsauenhalter gibt es einen Zuschlag von 5 %. Das bisherige BaySL wird erweitert und bietet für Milchviehhalter, die maximal 25 Kühe halten, einen Zuschuss von 25 % bis zu einem Investitionsvolumen von 150.000 € ohne Anforderungen an die besonders tiergerechte Haltung.
Neben den Ämtern für Landwirtschaft stehen die Berater der BBV LandSiedlung gerne für Fragen zu den Förderprogrammen zur Verfügung. Die Investitionsbetreuung wurde kürzlich von der DEKRA nach neuester Richtlinie des Qualitätsmanagements DIN EN ISO 9001:2015 erfolgreich zertifiziert.
Der Antragendtermin, an dem auch die Baugenehmigung vorliegen muss, wurde vom Ministerium noch nicht festgesetzt.
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