Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Teil A: Agrarinvestitionsförderung (AFP)
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Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden bei begrenzten Haushaltsmitteln einem Auswahlverfahren unterzogen.
Einschränkungen
- Keine Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
- Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 und 2008 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Investitionen.
- Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft (Ausnahme Spezialmaschinen im Berggebiet).
- Keine Förderung von Maschinen- und Mehrzweckhallen.
- Keine Förderung von Lagerräumen für Grundfutter (z. B. Fahrsilos) oder Wirtschaftsdüngern (z. B. Güllegruben), sowie Ernte- und Lagerhallen für Marktfrüchte, Grund- und Kraftfuttermittel (Bergehallen) und Hackschnitzel einschließlich deren technische Einrichtungen.
- Nur Investitionen in Bayern.
Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
Auswahlverfahren
Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden bei begrenzten Haushaltsmitteln einem Auswahlverfahren unterzogen.
- Auswahlkriterien betreffen z. B. die Erfüllung besonderer Anforderungen beim Tierschutz oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
- Merkblatt zum Auswahlverfahren
- Bauliche Anforderungen
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