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Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Teil A: Agrarinvestitionsförderung (AFP)

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Einschränkungen
 
  • Keine Investitionen in Verfahren der Anbindehaltung.
  • Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 und 2008 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Investitionen.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft (Ausnahme Spezialmaschinen im Berggebiet).
  • Keine Förderung von Maschinen- und Mehrzweckhallen.
  • Keine Förderung von Lagerräumen für Grundfutter (z. B. Fahrsilos) oder Wirtschaftsdüngern (z. B. Güllegruben), sowie Ernte- und Lagerhallen für Marktfrüchte, Grund- und Kraftfuttermittel (Bergehallen) und Hackschnitzel einschließlich deren technische Einrichtungen.
  • Nur Investitionen in Bayern.
    Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
 
Auswahlverfahren

Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden bei begrenzten Haushaltsmitteln einem Auswahlverfahren unterzogen.
  • Auswahlkriterien betreffen z. B. die Erfüllung besonderer Anforderungen beim  Tierschutz oder die ressourcenschonende Bewirtschaftung.
  • Merkblatt zum Auswahlverfahren
  • Bauliche Anforderungen 

Merkblatt zum Auswahlverfahren

 
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