Investitions
Betreuung
FlurNeuOrdnung Immobilien.
Flächenmanagement
Betriebs
Beratung
AgrarUmwelt
Startseite > Dienstleistungsbereiche > Investitionsbetreuung > Diversifizierung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Teil B: Diversifizierung

(Seite 1/2)

Teil B der Richtlinie regelt die Förderung zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit wie Landwirtschaftsnahen Dienstleistungen (z.B. Erzeugung und Vermarktung von Wärme) und ländlich-hauswirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Urlaub auf dem Bauerhof)

Ziel:

Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit, z. B:
•    Landwirtschaftsnahe Dienstleistungen, z. B. Erzeugung und Vermarktung von Wärme.
•    Ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof, Aufbau eines Bäuerinnenservice.
•    Sonstige Dienstleistungen soweit diese dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz in der Landwirtschaft dienen und eine persönliche Arbeitsleistung des Zuwendungsempfängers erbracht wird.

 
Voraussetzungen
    •    Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
    •    Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
    •    Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
    •    Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Vermögen.
    •    Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
    •    Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
    •    Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € bis max. 400.000 €.

     
      12 >>   >|