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Vorkaufsrecht

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Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht
 
 
Seit 1.08.2006 wurden von der bbv-LandSiedlung ca. 120 Vorkaufsrechte bearbeitet.Das Reichssiedlungsgesetz (RSG) enthält ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Siedlungsunternehmen. In Bayern ist die bbv-LandSiedlung die zugelassene Landgesellschaft.

Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vor, ist die Genehmigungsbehörde (in Bayern ist dies das zuständige Landratsamt) verpflichtet, den Antrag der Siedlungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes, vorzulegen. Der Antrag muss durch die vorkaufsberechtigte Stelle vorgelegt werden bevor über den Antrag auf Genehmigung eines Kaufvertrags entschieden wurde.
 

 
 
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