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Wohnen auf dem Bauernhof

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Über  Jahrhunderte lebte der Großteil der Bevölkerung auf dem Land.  Das Dorf bestand aus mehreren Höfen , etwas Handwerk und Kirche waren die übliche Lebensgemeinschaft. Der einzelne Hof bot ein Auskommen für die Bauersfamilie und -je nach Größe- Mägden und Knechten.

Mit der industriellen Revolution wanderten viele Landarbeiter in die Städte ab, der selbstversorgende Betrieb wurde zu teuer, viele Betriebe verschuldeten sich.  Nach dem 1. Weltkrieg begann dank der Motorentechnik, eine rasante Mechanisierung der Landwirtschaft, die noch heute andauert.  Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Betriebe größer, das Höfe-Sterben begann, die überzählige Bevölkerung wurde vom deutschen Wirtschaftswunder eingestellt.  Die Betriebe wuchsen von 1950 von durchschnittlich 9,6 Hektar, auf 28,4 Hektar im Jahr 2009. Konnten damit 1950 ein Betrieb 10 Menschen versorgen, waren es bereits 140 Menschen im Jahr 2009. In Bayern ist die Landwirtschaft noch stark im verankert. Jeder dritte deutsche Bauernhof und zweite Milchviehbetrieb steht in Bayern.

Durch das rasante Wachstum der Betriebe wurde der Platz im Dorf immer öfter zu klein. Die Betriebe stehen auch heute noch vor der Wahl der Aufgabe der Landwirtschaft  oder des Aussiedelns.  Handelt es sich um tierhaltende Betriebe, so zieht die junge Generation meist mit auf den neuen Hof. Ein Betriebsleiterwohnhaus wird gebaut. Ist der Betrieb Ausbildungsbetrieb oder es gibt einen ständigen Angestellten, kann um eine Angestelltenwohnung  erweitert werden.  Übernimmt die nächste Generation darf ein Austragshaus für die alte  Generation gebaut werden.  Ist der Betrieb von Form und Lage her geeignet, kann er Urlaub auf dem Bauernhof anbieten und Ferienwohnungen bis zu 15 Betten bauen. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, können über eine Umnutzung nach §35 Abs. 4 BauGB bis zu drei Wohnungen entstehen. Die Umnutzung muss nach spätestens sieben Jahren nach der Aufgabe des Betriebes beantragt werden. Ersatzbauten sind dabei nicht zulässig.

Welche rechtliche Grundlagen müssen beachtet werden?
Nur im Innenbereich einer Ortschaft darf normalerweise gebaut werden (§34 BauGB). Der Innenbereich ist ein Gebiet mit organisierter Siedlungsstruktur, der mit dem letzten Haus endet und sich über Baulücken hinwegzieht  Das landwirtschaftliche Bauen ist jedoch nach § 35 BauGB privilegiert, d.h. es darf auch im Zuge der betrieblichen Entwicklung im Außenbereich gebaut werden. Voraussetzung ist ein Vollerwerbs- oder Nebenerwerbsbetrieb der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus. Wohngebäude aller Art müssen im Betrieb, eine „dienende Funktion“ übernehmen (§35Abs. 1 Nr. 1), d.h. es muss Bedarf bestehen. Auf einem Hof dürfen keine Wohnstätten für weichende  Erben entstehen. Es geht um den alten oder neuen Betriebsleiter und der muss diese Qualifikation nachweisen können (§201 BauGB). Weitere  Voraussetzungen sind, dass ein positives Wirtschaftsergebnis mit dem Hof erzielt werden kann und ausreichend bewirtschaftete Flächen vorhanden sind, um eine Futtergrundlage von 50 % zu gewährleisten.

Baurechtliche Belange
Grundsätzlich hat die Schonung  der Flächen im Außenbereich oberste Priorität. Damit soll eine ausufernde Bebauung bis hin zur Splittersiedlung verhindert werden. Wann immer gebaut wird, muss die Erschließung des Geländes gesichert sein. Das betrifft sowohl die Verkehrserschließung  (Straßen, Wege, Plätze), als auch die technische Erschließung
bbv-LS, Völkl
(Wasserver- und Entsorgung, Energieversorgung) und die soziale Infrastruktur (Kinderspielplätze, Leitungen für Telefon und Fernsehen). Der Aussiedlungshof benötigt einen eigenen Freiflächengestaltungsplan. Hier ist die Erstellung eines echten Konzeptes für die Hofanlage wichtig, mit Berücksichtigung des Geländes, der Bewegungsflächen, der Erweiterungsflächen, der Himmelsrichtung und der Windrichtung. Die Wohnbebauung auf dem Hof sollte eine Rückzugsmöglichkeit des Menschen vom Hofbetrieb bieten.
 
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