Investitions
Betreuung
FlurNeuOrdnung Immobilien.
Flächenmanagement
Betriebs
Beratung
AgrarUmwelt
Startseite > Dienstleistungsbereiche > Investitionsbetreuung > Agrarinvestitionsförderung

Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Teil A: Agrarinvestitionsförderung (AFP)

(Seite 1/3)

Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft, insbesondere:
 
  • Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten.
    Beispiele: Milchviehstall, Schweinestall, Gewächshaus, Hofladen zur Direktvermarktung

Merkblatt zum Download (PDF)


Voraussetzungen
 
  • Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
  • Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
  • Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Vermögen.
  • Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landwirtschaftliche Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung wie z. B. Landwirtschaftsmeister.
  • Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses).
  • Buchführungsauflage für mind. 5 Jahre ab Abschluss der Maßnahme.
  • Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung.
  • Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit).
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € im Berggebiet bzw. 30.000 € außerhalb des Berggebietes max. 750.000 € (Einzelunternehmen) und 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschluss).
    Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung (keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von bis 100.000 €.


 
  123 >>   >|