Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Teil A: Agrarinvestitionsförderung (AFP)
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Ziel: Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft, insbesondere:
- Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten.
Beispiele: Milchviehstall, Schweinestall, Gewächshaus, Hofladen zur Direktvermarktung
Voraussetzungen
- Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).
- Mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
- Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten.
- Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Vermögen.
- Abschlussprüfung in einem Agrarberuf und landwirtschaftliche Fachschule oder gleichwertige Berufsbildung wie z. B. Landwirtschaftsmeister.
- Buchführungsnachweis (mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung in Form eines BMELV-Abschlusses).
- Buchführungsauflage für mind. 5 Jahre ab Abschluss der Maßnahme.
- Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung.
- Investitionskonzept (Nachweis der Wirtschaftlichkeit).
- Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 € im Berggebiet bzw. 30.000 € außerhalb des Berggebietes max. 750.000 € (Einzelunternehmen) und 1,5 Mio. € (Betriebszusammenschluss).
Erleichterte Anforderungen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation sowie den Nachweis der erfolgreichen Betriebsführung (keine Vorwegbuchführung) gelten bei zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von bis 100.000 €.
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