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Energie
Gute Beratung ist das A und O

Die Landwirtschaft kann von den neuen Fördergeldern im Bereich Energieeffizienz profitieren. Doch wie?
© BBV LS
Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau ist seit 2020 ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für den Sektor der Landwirtschaft. Dafür stehen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) insgesamt 156 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung.
Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der Landwirtschaft bis 2030 um 14 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 2014 zu senken.

Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
 
Quelle: BLE
 
Förderfähig sind:
 
  • Einzelmaßnahmen (Positivliste)
  1. Austausch von veralteten Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen,…
  2. Erstinvestition in Milchvorkühler, Reifendruckregelanlage, Energieschirme,…
  3. Nach- und Ersatzausrüstung zur Elektrifizierung von Landmaschinen oder zur Nutzung von Biokraftstoff
  • Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen (ohne Kapazitätsausweitung)
  1. Kühlanlagen, Mess- Steuer- u. Regelungstechnik, (Gebäude-) Dämmung,…
  2. Trocknungsanlagen, Wärmeversorgung, (Stall-) Lüftungsanlagen, …
  • Regenerative Eigen-Energieerzeugung (EE) und Abwärmenutzung
  1. Solar- u. PV-Anlagen, Windräder, Speicher- u. Wärmepumpen mit EE-Betrieb
  2. Biomasse- u. kleine Biogasanlagen (< 10 % Maisanteil)
 
Höhe der Förderung auf Netto-Kosten:

  • Bei Einzelmaßnahmen bis zu 30 % (ohne Begrenzung)
  • Sonst bis zu 40 %, wenn überwiegend regenerative Eigen-Energie genutzt wird, allerdings begrenzt auf max. 900 €/jährlich eingespartet Tonne CO2.
  • Bei Einsparung von 5.000 l Heizöl = 14,5 t CO2: Zuwendung von 13.000 € mögl.
 
Bei Modernisierung, Neubau, Eigen-Energieerzeugung muss eine Energieberatung vorgeschaltet werden mit Analyse der Innen- u. Außenwirtschaft, Berechnung von Einsparmaßnahmen, Investitionskosten und Amortisationszeiten.

Die BBV LandSiedlung steht Ihnen gerne mit zugelassenen und qualifizierten Sachverständigen für die Erstellung eines CO2-Einsparkonzeptes oder mit Hilfe bei der Antragstellung und Abwicklung der Förderung zur Verfügung.
 
Die Energieberatungskosten im Rahmen einer gesamtbetrieblichen Beratung können mit 80 % bezuschusst werden.
 
Die Richtlinie vom 18.08.2021 ist gültig bis zum 30.06.2023.
 
 
Voraussetzungen für alle Antragsteller u.a.:

  • Zuwendungsempfänger muss in landwirtschaftlicher Primärproduktion tätig sein
  • CO2-Einsparung muss in einem Energieeinsparkonzept durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft und bewertet werden
  • Senkung der betrieblichen CO2-Emissionen im Vergleich zum Ist-Zustand
  • Vor der Vergabe von Aufträgen ab 1.000 € netto sind mind. drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen.
  • Maximale Zuwendung: 500.000 €
  • Kein vorzeitiger Baubeginn, sonst Förderausschluss
  • Zweckbindungsfrist: - techn. Anlagen, Maschinen: 5 Jahre;  - Bauten: 12 Jahre
  • Veräußerung oder Stilllegung ist unverzüglich anzuzeigen.
  • Ersetztes Gebäude, Anlage muss abgerissen bzw. verschrottet werden. Ein Verschrottungsnachweis ist vorzulegen.
  • Bei Anlagen zur Eigenstromerzeugung und Stromspeicher: Während der 5 Jahre Zweckbindungsfrist ist jährlich die zu entrichtende EEG-Umlage auf den genutzten Eigenstrom vorzulegen.
  • Rapsölnutzung setzt voraus, dass die Erzeugung im eigenen Betrieb erfolgt.
  • Erzeugter Biokraftstoff darf nicht vermarktet werden.
  • De-Minimis-Erklärung (Beratungsförderung) ist 10 Jahre aufzubewahren
 
Nicht förderfähig z.B.:

  • Kapazitätsausweitung über vorhandenes Produktionspotential hinaus
  • Gebrauchte Gegenstände, Skonti, Boni, Rabatte, Eigenleistung
  • Gebühren, Grundkauf, laufende Betriebsausgaben, Investitionen Wohnbereich
  • Anpflanzung Ein- oder Mehrjähriger Kulturen
  • Kohle- u. ölbetriebene Energieerzeugungsanlagen
  • Bloße Ersatzinvestitionen, die zu keiner CO2-Einsparung führen
  • Maßnahmen bei Anlagen mit EEG-, KWKG-, EEG- oder EEWärmeG-Förderung
  • Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen
  • Vor Antragstellung begonnene Projekte
  • Kälteanlagen mit nicht natürlichen Kältemitteln
  • Investitionen in Verarbeitung u. Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Stallneubauten
Für die Prüfung auf Förderfähigkeit melden Sie sich bitte frühzeitig bei einem Berater der BBV LandSiedlung. Die Planungsphase und Antragsphase (Förderung) nimmt zunehmend mehr Zeit in Anspruch!
 
Ihre Ansprechpartner:
 
 
Name
Zuständigkeitsbereich
E-Mail
Mobil
Florian Stolzenberger
für Unter- und Oberfranken
florian.stolzenberger@bbv-ls.de
0160 581 97 01
Wolfgang Karl
für Nieder- und Oberbayern, Oberpfalz
wolfgang.karl@bbv-ls.de
0151 147 801 60
Anna Strobl
Johannes Funke
für Schwaben und Mittelfranken
anna.strobl@bbv-ls.de
johannes.funke@bbv-ls.de
0160 969 889 86
0171 565 17 72

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserem Infoblatt zum Downloaden.