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Investitionsförderung
Antragsstellung ab 2023

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Für das AFP (Agrarinvestitionsförderprogramm) wurde die maximal förderfähige Investitionssumme auf 1.200.000 € erhöht. Für Milchviehhalter, die von Anbinde- auf Laufstall umstellen, sowie für Zuchtsauenhalter beträgt der Fördersatz nach wie vor 40 %. Für alle anderen Tierhalter und Investitionen in die Diversifizierung (DIV) gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %. Die Förderung der Betreuungstätigkeit wurde auf bis zu 60 % erhöht.
 
Antragsrunde

Die erste Antragsrunde läuft bis 24.08.2023 und ein weiterer Endtermin ist für Anfang 2024 angekündigt.
 
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen.
 

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Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
 
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern, sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen, für Ihre persönliche Beratung zur Verfügung.
 
Die BBV LandSiedlung kann Ihnen auch die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung anbieten.

Ihren Ansprechpartner finden Sie hier oder erfragen Sie diesen bei Ihrer BBV LandSiedlung-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
 
Im Downloadbereich finden Sie eine ausdruckbare Liste unserer zuständigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser.