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JGS-Anlagen
Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

Die Bundesanlagenverordnung (AwSV) bringt einige Neuerungen für landwirtschaftliche Betriebe mit sich.
 
 
 
 
 
 
 
 
JGS-Anlagen dienen zum Lagern oder Abfüllen von
 
  • Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist, Jauche)
  • tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft
  • Flüssigkeiten, die während der Herstellung oder Lagerung von Gärfutter anfallen und überwiegend aus Wasser, Zellsaft, org. Säuren und Mikroorganismen, sowie Regenwasser bestehen (Silagesickersaft)
  • oder Silage oder Siliergut, sowie hierbei Silagesickersaft anfällt
 
Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bereich JGS in der Landwirtschaft (AwSV)
 
Wer ist betroffen?
 
  • Grundsätzlich sind jeder Neubau, Veränderung und die Stilllegung einer JGS-Anlage nach der AwSV und den anerkannten technischen Regeln auszuführen
  • Sachverständigenprüfung bei Bestandsanlagen derzeit nur auf Anordnung der Behörde (Bestandsschutz)
  • Umfassende Betreiberpflichten bei Bestands- und Neuanlagen
 
  1. Anzeigepflicht bei der fachkundigen Stelle für Wasserrecht der Kreis- oder Stadtverwaltung bei Errichtung, Stilllegung und wesentlichen Änderungen von
    • Gülle-/Jauchelager > 500 m³
    • Sickersaftbehälter > 25 m³
    • Festmist-/Siliergutlager > 1.000 m³
  2. Fachbetriebspflicht bei Errichtung und Instandsetzung von JGS-Anlagen ab den unter 1. genannten Grenzen
  3. Prüfpflicht durch Sachverständige bei allen anzeigepflichtigen Anlagen gemäß  und darüber hinaus auf Anordnung der Behörde (z.B. Bestandsanlagen)
  4. Leckageerkennungssystem erforderlich bei > 25 m³ Lagervolumen flüssiger Stoffe (Jauche, Gülle, Sickersaft); Ausnahme bei Kanälen unter Ställen außerhalb von Schutzgebieten mit Anstauhöhe von maximal 1,0 Meter bei Rinderhaltung und 0,75 Meter bei Schweinehaltung
 
Wir bieten Ihnen an:
 
  • Bayernweit flächendeckend bestellte Sachverständige
  • Beratung und Begleitung beim Neubau von Güllegruben, Fahrsiloanlagen und Sickersaftbehältern nach AwSV.
  • Kostenlose Vorprüfung der Notwendigkeit eines zugelassenen AwSV Sachverständigen und Erstellung eines Angebotes.
  • Inbetriebnahmebescheinigung für Behörden nach erfolgreicher Prüfung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen
  • Kooperation mit der deutschlandweit führenden Anlagenprüforganisation Geopohl AG mit technischen Experten und Qualitätssicherung
 
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Markus Maier
Tel.: 089 590 682 953
Fax: 089 590 682 933
Email: markus.maier@bbv-ls.de