Jubiläum
100 Jahre Reichssiedlungsgesetz
Das Reichssiedlungsgesetz ist eine der vier Säulen des landwirtschaftlichen Bodenrechts.
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Im Juli 1919 beschloss die seinerzeit wegen Unruhen in Weimar tagende Nationalversammlung das RSG. Damit wurde die gesetzliche Basis für Siedlungsverfahren in allen Bundesländern geschaffen. Diese wurden zudem verpflichtet, gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen zu begründen, wo diese noch nicht bestanden. Neu am RSG war vor allem
- das Ausscheiden des Staates als Siedlungsträger und das gesetzliche Einsetzen gemeinnütziger, wirtschaftlich orientierter Siedlungsunternehmen, hier hatte sich die Rechtsform der GmbH als die geeignetste durchgesetzt, bei Wahrung des staatspolitischen Einflusses durch mehrheitliche Beteiligung.
- die Möglichkeit der Beschaffung von Siedlungsland durch die Ausübung des Vorkaufsrechts, der Bereitstellung von Staatsdomänen und mit Hilfe zu bildendender Landlieferungsverbände
- die gesetzliche Anerkennung der Anliegersiedlung (Aufstockung bestehender Kleinbetriebe).
Die sog. Anliegersiedlung diente vielfach der Flächenaufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, zunächst gefördert über die Grünen Pläne und ab 1972 durch die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).
In den 1970 er Jahren wurde das RSG erweitert um die Landbeschaffung zur Aus-siedlung landwirtschaftlicher Betriebe aus engen Ortslagen im Rahmen der Dorfkernsanierung.
Als eine der Säulen des landwirtschaftlichen Bodenrechts steht das RSG in engem Kontext mit dem Grundstückverkehrs-, dem Flurbereinigungs- und Landpachtver-kehrsgesetz. Für diese Gesetze ging 2007 durch die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder über. Das Bundesrecht gilt solange fort, bis die Länder es durch eigene Gesetzgebung ablösen. Davon hat bisher nur Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG-BW) ist 2010 in Kraft getreten: Es fasst für das Land RSG, Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz zusammen mit speziellen Weiterentwicklungen und aktuellen sprachgebräuchlichen Formulierungen zum Bodenrecht.
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