Investitionsförderung
Antragsstellung 2026
© BBVLS
Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt weiterhin 1.200.000 €.
Für Milchviehhalter, die von Anbinde- auf Laufstall umstellen, sowie für Zuchtsauenhalter beträgt der Fördersatz nach wie vor 40 %.
Für alle anderen Tierhalter gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %.
Die Förderung der Betreuungstätigkeit beträgt bis zu 60 %.
Schweineställe ohne Bestandsaufstockung können über das Bundesprogramm der BLE mit bis zu 60 % gefördert werden (BUT). Dieses Programm läuft zum 30.08.2026 aus.
Schweineställe ohne Bestandsaufstockung können über das Bundesprogramm der BLE mit bis zu 60 % gefördert werden (BUT). Dieses Programm läuft zum 30.08.2026 aus.
Investitionen in die Diversifizierung (DIV), wie Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof oder Hofcafes usw. werden wie gehabt mit 25 % bis zu einem Investitionsvolumen von 800.000 € gefördert. Auch die fachkundige Betreuung wird mit 25 % bezuschusst.
Antragsrunde
Die Antragstellung 2026 läuft bereits.
Die Antragstellung 2026 läuft bereits.
2026 gibt es voraussichtlich zwei Antragsrunden.
Endtermin der 1. Antragsrunde ist der 31.03.2026.
Der Endtermin der 2. Antragsrunde wird im Herbst 2026 sein.
Für Bewilligungen stehen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Haushaltsmittel in Höhe von 70 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Diversifizierungsförderung (DIV) werden 4 Mio. Euro bereitgestellt.
Beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) verzögert sich der Neustart noch bis Mitte 2026.
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern, sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen, für Ihre persönliche Beratung zur Verfügung.
Die BBV LandSiedlung kann Ihnen auch die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung anbieten.
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier oder erfragen Sie diesen bei Ihrer BBV LandSiedlung-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Im Downloadbereich finden Sie eine ausdruckbare Liste unserer zuständigen Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet auf der Webseite des StMELFT.
Beim Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) verzögert sich der Neustart noch bis Mitte 2026.
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
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Ihren Ansprechpartner finden Sie hier oder erfragen Sie diesen bei Ihrer BBV LandSiedlung-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
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