Investitionsförderung
Antragsstellung 2025
© BBVLS
Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt weiterhin 1.200.000 €.
Für Milchviehhalter, die von Anbinde- auf Laufstall umstellen, sowie für Zuchtsauenhalter beträgt der Fördersatz nach wie vor 40 %.
Für alle anderen Tierhalter gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %.
Die Förderung der Betreuungstätigkeit beträgt bis zu 60 %.
Schweineställe ohne Bestandsaufstockung können über das Bundesprogramm der BLE mit bis zu 60 % gefördert werden (BUT).
Schweineställe ohne Bestandsaufstockung können über das Bundesprogramm der BLE mit bis zu 60 % gefördert werden (BUT).
Investitionen in die Diversifizierung (DIV), wie Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof oder Hofcafes usw. werden wie gehabt mit 25 % bis zu einem Investitionsvolumen von 800.000 € gefördert. Auch die fachkundige Betreuung wird mit 24 % bezuschusst.
Antragsrunde
Die Antragstellung 2025 läuft bereits und ein Endtermin ist für Herbst 2025 angekündigt, aber noch nicht festgelegt.
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen..
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern, sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen, für Ihre persönliche Beratung zur Verfügung.
Die BBV LandSiedlung kann Ihnen auch die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung anbieten.
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier oder erfragen Sie diesen bei Ihrer BBV LandSiedlung-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Im Downloadbereich finden Sie eine ausdruckbare Liste unserer zuständigen Ansprechpartner.
Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet auf der Webseite des StMELFT.
Die Antragstellung 2025 läuft bereits und ein Endtermin ist für Herbst 2025 angekündigt, aber noch nicht festgelegt.
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen..
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
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Ihren Ansprechpartner finden Sie hier oder erfragen Sie diesen bei Ihrer BBV LandSiedlung-Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
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Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet auf der Webseite des StMELFT.
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