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Landentwicklung aktuell
Agenda für nachhaltige Landentwicklung

© BBVLS
Die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat begonnen. Die Regierungsbildung steht an. Am Ende wird ein Koalitionsvertrag stehen mit von der Parlamentsmehrheit gemeinsam identifizierten gesellschaftspolitischen Herausforderungen, Aufgabenstellungen, Prioritäten, konkreten Vorhaben und Prüfaufträgen. Dies alles sicherlich unter Finanzierungsvorbehalt nach Kassensturz. Schließlich werden die Corona-bedingten Folgen der Lockdown´s als auch die Kosten für die Beseitigung der Schäden der Hochwässer die öffentlichen Haushalte noch für Jahre belasten. Ebenso wie die vor uns liegenden Schritte zum Erreichen der Klimastrategieziele. Bei der Prioritätensetzung, Chancen und Lastenverteilung sollen die Interessen der in ländlichen Räumen lebenden und arbeitenden Bevölkerung eine angemessene Rolle spielen.

Dabei sind die Herausforderungen und Handlungsfelder nachhaltiger Struktur- und Landentwicklung komplex und vielschichtig. Dazu zählen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Gleichwertige Lebensbedingungen, Digitalisierung, Dezentralisierung und Nutzung der Chancen und Wertschöpfungspotenziale die sich durch mobiles Arbeiten, Homeoffice, Co-working-Spaces u.a.m. für ländliche Räume ergeben.
  • Die Umsetzung der GAP-Vorgaben und weiterer EU-Initiativen in der „verspäteten“ neuen EU-Förderperiode ab 2023.
  • Klimaneutralität mit den Fragestellungen, was kommt auf die Ländlichen Räume zu, welche Chancen ergeben sich, wo und wie können Belastungen reduziert oder ausgeglichen werden?
  • Agrarstrukturverträglicher Umbau der Nutztierhaltung mit mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz
  • Nachhaltige Landnutzung, schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen, Trinkwasserschutz, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, innovativen naturschutzfachlichen Ausgleich bzw. Kompensation.
 
Die gemeinsame Agrarpolitik stellt einen integrierter Ansatz für Landwirtschaft, Wald und ländliche Gemeinschaften dar. Dafür wurde 2018 der Rahmen bekannt gemacht. Danach hat die neue Kommission mit weiteren strategischer Initiativen Zeichen gesetzt. Der „Green-Deal“, die „Farm-to-Fork-Strategie“ und die „Biodiversitätsstrategie“ geben Entwicklungsprioritäten vor. Zu deren Umsetzung bzw. Aufnahme in die nationalen Strategiepläne hat die EU-Kommission Ende 2020 Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat veröffentlicht.

Im GAP-Strategieplan für Deutschland, der Grundlage für die EU-Förderung ab 2023 für die Direktzahlungen sowie die Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung, wird mit Hochdruck gearbeitet. Der Plan ist bis Jahresende 2021 der EU-Kommission zur Genehmigung vorzulegen.

Gleichzeitig arbeitet die EU-Kommission an einem breit angelegten partizipativen Prozess an einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete - Weichenstellung für 2040. Über erste richtungsweisende Ergebnisse der Konsultation wird berichtet.

Zur Weiterentwicklung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) haben in Deutschland Bund und Länder 2019 in der „Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Land-entwicklung (ArgeLandentwicklung)“ einen Diskussionsprozess begonnen. Wesentliche Impulse finden sich in den „Land.Perspektiven 2030“, die kommentiert werden.

Kleinstädte tragen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung, Stabilisierung und Daseinsfürsorge ländlicher Räume bei. Der kürzlich veröffentlichte Bericht „Kleinstädte in Deutschland“ zeigt die besonderen Entwicklungspotenziale und die Herausforderungen der Kleinstädte auf. Landentwicklung aktuell enthält eine zusammenfassende Betrachtung, einschließlich der „Pilotphase Kleinstadtakademie“.
 
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Die EU-Klimastrategie sieht Klimaneutralität bis 2050 vor. Bereits bis 2030 sollen die Nettotreibhausemissionen gegenüber 1990 um 55 Prozent gesenkt werden. Dies hat Folgen für die Landnutzung, bietet aber auch Chancen für die Ländlichen Räume, die in diesem Heft erörtert werden.
Das Klimaschutzgesetz des Bundes musste nach einem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss im Interesse künftiger Generationen nachgebessert werden. Hier geht es nun auch konkret um Moorbodenschutz. Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung und die Zielvereinbarung von Bund und Ländern zum Moorbodenschutz sieht freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen von Flächen vor. Dies erfordert eine Umstellung der  landwirtschaftlichen Betriebe und hat auch Auswirkungen auf die angrenzenden Ortschaften. Wir meinen, Klimaschutz, Regional- und Landentwicklung müssen zusammen gedacht werden.

Die Nutztierhaltung in Deutschland steht in zunehmendem Spannungsfeld von Tierwohl, Klima-, Umwelt-, Emissionsschutz und Wirtschaftlichkeit. Das von Minister a.D. Jochen Borchert geleitete Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung hat Empfehlungen für einen Umbau der deutschen Nutztierhaltung vorgelegt und dazu die Handlungsoptionen aufgezeigt. Das Konzept erhält viel Zustimmung und bedarf dringend der politischen Umsetzung, flankiert von einer Novelle des Baugesetzbuches zur Standortgarantie, wenn zu Tierwohl- und Umweltzwecken umgebaut wird. Die Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm (AFP) sieht dazu erhöhte Fördersätze vor. Ein agrarstrukturverträglicher Umbau der Nutztierhaltung ist für die Weiterentwicklung ländlichen Räume unabdingbar. Dazu äußern sich namhafte Stimmen in dieser Ausgabe.

Instrument der Strukturpolitik

Die gemeinnützigen Landgesellschaften können mit ihrem umfassenden Flächenmanagement, Landentwicklungsinstrumentarium und Dienstleistungsspektrum wesentliche Beiträge zur Agenda nachhaltiger Landentwicklung leisten. Dies belegen die vorgestellten Best-Practice-Beispiele und Berichte über Projekte der Landgesellschaften.

Wir wünschen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre.
 
Quelle: BLG Landentwicklung Aktuell, Volker Bruns
 
Das Landentwicklung Aktuell Heft 2021 (komplette Ausgabe, ca. 4 MB) und das Inhaltsverzeichnis einzeln können Sie hier downloaden: