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Investitionsförderung 2018
Neue Termine bekannt

Die Investitionsförderung (EIF) wird im kommenden Jahr unverändert fortgesetzt. Für 2018 sind drei Antragsrunden geplant.
© Rudolf Hörmann GmbH & Co. KG
Ein erster Endtermin, bis zu dem eingereichte Förderanträge berücksichtigt werden, ist am 02. Februar 2018 festgelegt. Dazu muss neben allen sonstigen geforderten Unterlagen auch der Bauplan bereits zur Antragsfrist baurechtlich genehmigt sein. Zwei weitere Termine sind noch im Jahr 2018 geplant: 01. Juni und 31. Oktober. Die EIF Förderrichtlinie vom 01.06.2017 läuft Ende 2018 aus. Es wird mit einer sehr guten Ausstattung an Finanzmitteln seitens des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gerechnet.
 
Zuschusssätze – Tierwohl-Ställe (AFP), Diversifizierung (DIV) und Energieeffizienzsteigerung
 
Es wird im AFP weiterhin  der Fokus auf  Tierwohl und die besonders  tiergerechten Haltungskriterien  gelegt. Die Förderung von Stallbauten ist nur noch möglich, wenn die gesetzlichen Standard Vorgaben übertroffen werden und die Premium-Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden. Dafür gibt es einen Fördersatz von 25 %. Ein höherer Fördersatz von 30 % ist für erstmalige Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen sowie Zuchtsauenhaltung möglich.

Für Investitionen in „zusätzliche Einkommensquellen“ steht weiterhin das Programm Diversifizierung mit 25 % Fördersatz für Ferienwohnungen, Pensionspferdehalter, Bauernhofgastronomie usw. zur Verfügung.

Für klimatisierte Gemüse-Lagerhallen und den Austausch von landwirtschaftlichen technischen Anlagen. Wie z.B. Melkroboter oder Lüftungsanlagen kann bis Ende 2018 auf einen Zuschuss der BLE zurückgegriffen werden, da diese Fördertatbestände in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ausgeschlossen sind. 

Rechtzeitige Kontaktaufnahme

Aufgrund des Förderausschlusses bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn und der Komplexität der Verfahren ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
 
Zusätzlich bietet die BBV LandSiedlung die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung an.