Investitionsförderung 2018
Neue Termine bekannt
Die Investitionsförderung (EIF) wird im kommenden Jahr unverändert fortgesetzt. Für 2018 sind drei Antragsrunden geplant.
© Rudolf Hörmann GmbH & Co. KG
Zuschusssätze – Tierwohl-Ställe (AFP), Diversifizierung (DIV) und Energieeffizienzsteigerung
Es wird im AFP weiterhin der Fokus auf Tierwohl und die besonders tiergerechten Haltungskriterien gelegt. Die Förderung von Stallbauten ist nur noch möglich, wenn die gesetzlichen Standard Vorgaben übertroffen werden und die Premium-Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden. Dafür gibt es einen Fördersatz von 25 %. Ein höherer Fördersatz von 30 % ist für erstmalige Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen sowie Zuchtsauenhaltung möglich.
Für Investitionen in „zusätzliche Einkommensquellen“ steht weiterhin das Programm Diversifizierung mit 25 % Fördersatz für Ferienwohnungen, Pensionspferdehalter, Bauernhofgastronomie usw. zur Verfügung.
Für klimatisierte Gemüse-Lagerhallen und den Austausch von landwirtschaftlichen technischen Anlagen. Wie z.B. Melkroboter oder Lüftungsanlagen kann bis Ende 2018 auf einen Zuschuss der BLE zurückgegriffen werden, da diese Fördertatbestände in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ausgeschlossen sind.
Rechtzeitige Kontaktaufnahme
Aufgrund des Förderausschlusses bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn und der Komplexität der Verfahren ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Zusätzlich bietet die BBV LandSiedlung die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung an.
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