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Investitionsförderung
Aktuelle Informationen

Aufgrund aktueller technischer Probleme im Bereich der iBalis-Anwendungen wird der ursprüngliche Antragsendtermin (16. Mai 2024) verschoben.
Neuer Endtermin für die aktuell laufende Antragsrunde ist der 13. Juni 2024.

Der Endtermin für die darauffolgende Antragsrunde verschiebt sich dadurch ebenfalls zeitlich nach hinten. Er wird auf den 7. November 2024 festgelegt.

Vom StMELFT wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2025 eventuell nur eine - zeitlich begrenzte - Antragsrunde stattfinden wird.
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderung im Bereich der Schweinehaltung

Nach dem Start des investiven Bundesprogramms „Umbau Tierhaltung“ zum 1. März 2024 musste für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) eine Entscheidung über die Zukunft der Förderung im  Bereich der Schweinehaltung getroffen werden.
Der Bund stellt im  Rahmen des AFP-Fördergrundsatzes in der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) ab diesem Zeitpunkt keine Mittel mehr für Investitionsvorhaben im Bereich der Schweinehaltung bereit.
 
In Bayern wird künftig wie folgt verfahren:  
  • Im Bereich der Mastschweinehaltung (ab 30 kg) wird die  AFP-Förderung mit Beginn der nächsten Antragsrunde, also ab 14. Juni 2024, ausgesetzt.  
  • Im Bereich der Zuchtsauenhaltung wird die AFP-Förderung (ohne Einsatz von Bundesmitteln) fortgesetzt. Es erfolgt jedoch eine Anpassung der btH-Vorgaben auf das aktuelle Mindestniveau des Bundesprogrammes.
 
Quelle: StMELFT