Investitionsförderung
Aktuelle Informationen
Aufgrund aktueller technischer Probleme im Bereich der iBalis-Anwendungen wird der ursprüngliche Antragsendtermin (16. Mai 2024) verschoben.
Neuer Endtermin für die aktuell laufende Antragsrunde ist der 13. Juni 2024.
Der Endtermin für die darauffolgende Antragsrunde verschiebt sich dadurch ebenfalls zeitlich nach hinten. Er wird auf den 7. November 2024 festgelegt.
Vom StMELFT wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2025 eventuell nur eine - zeitlich begrenzte - Antragsrunde stattfinden wird.
Neuer Endtermin für die aktuell laufende Antragsrunde ist der 13. Juni 2024.
Der Endtermin für die darauffolgende Antragsrunde verschiebt sich dadurch ebenfalls zeitlich nach hinten. Er wird auf den 7. November 2024 festgelegt.
Vom StMELFT wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2025 eventuell nur eine - zeitlich begrenzte - Antragsrunde stattfinden wird.
Förderung im Bereich der Schweinehaltung
Nach dem Start des investiven Bundesprogramms „Umbau Tierhaltung“ zum 1. März 2024 musste für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) eine Entscheidung über die Zukunft der Förderung im Bereich der Schweinehaltung getroffen werden.
Der Bund stellt im Rahmen des AFP-Fördergrundsatzes in der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) ab diesem Zeitpunkt keine Mittel mehr für Investitionsvorhaben im Bereich der Schweinehaltung bereit.
Nach dem Start des investiven Bundesprogramms „Umbau Tierhaltung“ zum 1. März 2024 musste für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) eine Entscheidung über die Zukunft der Förderung im Bereich der Schweinehaltung getroffen werden.
Der Bund stellt im Rahmen des AFP-Fördergrundsatzes in der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) ab diesem Zeitpunkt keine Mittel mehr für Investitionsvorhaben im Bereich der Schweinehaltung bereit.
In Bayern wird künftig wie folgt verfahren:
- Im Bereich der Mastschweinehaltung (ab 30 kg) wird die AFP-Förderung mit Beginn der nächsten Antragsrunde, also ab 14. Juni 2024, ausgesetzt.
- Im Bereich der Zuchtsauenhaltung wird die AFP-Förderung (ohne Einsatz von Bundesmitteln) fortgesetzt. Es erfolgt jedoch eine Anpassung der btH-Vorgaben auf das aktuelle Mindestniveau des Bundesprogrammes.
Quelle: StMELFT
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