Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Antrag bis 30.09.2022 stellen!
Zum 31.12.2022 laufen die aktuellen Förderrichtlinien zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) aus.
Für Milchviehhalter mit Anbindestall und Zuchtsauenhaltung ist der aktuelle Fördersatz im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) mit 40 % sehr attraktiv.
Für alle anderen Tierhalter und Investitionen in die Diversifizierung (DIV) gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %.
Antragsendtermin 2022
Im laufenden Jahr wurde der zweite Antragsendtermine für das Auswahlverfahren auf den 30. September festgelegt. Danach wird es einen Antragsstopp geben, bis die neuen, noch zu erarbeitenden Richtlinien in 2023 mit vermutlich höheren Auflagen und unbekannten Fördersätzen zum Laufen kommen.
Nach wie vor gilt:
Nach wie vor gilt:
Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung ist zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen.
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen für Beratungen zur Verfügung.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf!
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf unserem Merkblatt.
oder bei Ihrer Geschäftsstelle der BBV LandSiedlung.
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