Investitionsförderung
Start Antragstellung
Die Antragstellung für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist ab sofort wieder möglich.
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Investitionsvolumen verdoppelt
Das AFP wurde in wesentlichen Punkten überabeitet und für die investitionswilligen Betriebe attraktiver gestaltet. So wurde das zuwendungsfähige Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf 800.000 Euro verdoppelt – und mit diesem auch der mögliche Zuschuss. Er beläuft sich, je nach Bauvorhaben, auf 20 bis 35 Prozent. Für geförderte Betriebe wird eine Tierbesatzgrenze eingeführt, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren einzuhalten ist. Künftig sind auch wieder Lagerstätten für Wirtschaftsdünger förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit einer tierwohlbezogenen Investition stehen.
Im vergangenen Jahr wurden mit dem AFP 236 neue Investitionsvorhaben umgesetzt. Rund 70 Prozent der Vorhaben entfallen auf die Milchviehhaltung. Mit 123 Projekten lag hier der Schwerpunkt ganz deutlich auf Betrieben, die von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen. Dabei kam der überwiegende Teil der Fördergelder Betrieben zugute, die Stallbauten für bis zu 60 Milchkühe errichtet haben.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 81 (11.03.2020) vom StMELF
Ansprechpartner - weitere Informationen
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Zusätzlich bietet die BBV LandSiedlung die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung an.
Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser.
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