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Hohe Zuschüsse
Investitionsförderung 2015

Start frei für investitionswillige Landwirte. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung startet wieder.
Copyright Weihmüller
Ein erster Termin zur Einreichung der Förderanträge findet bereits am 09. März 2015 statt. Dazu muss allerdings neben allen notwendigen Unterlagen auch der Bauplan bereits zur Antragsfrist baurechtlich genehmigt sein. Zwei weitere Termine sind noch im Jahr 2015 geplant. Die Förderrichtlinie läuft voraussichtlich bis Ende 2016 mit einer sehr guten Ausstattung an Finanzmitteln seitens des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
 
Zuschusssätze - Tierwohl und artgerechte Tierhaltung
 
Wie das StMELF vor kurzem bekannt gab, wird mehr Wert auf das Tierwohl und artgerechte Tierhaltung gelegt. Die Förderung von Stallbauten ist nur noch möglich, wenn die gesetzlichen Vorgaben übertroffen werden. Dazu gibt es einen Basisfördersatz von 15 % und einen Premiumfördersatz von 35 %. Ein höherer Fördersatz ist an stärkere Auflagen gebunden. Für Umsteller vom Milchvieh-Anbindestall zum Laufstall gibt es einen in der Höhe der Zuschüsse begrenzten Zuschlag um weitere 5 %. Hier sind bis zu 40 % Zuschuss möglich. Ebenso werden Investitionen in die Zuchtsauenhaltung mit bis zu 40 % bezuschusst. Für klimatisierte Gemüse-Lagerhallen und sonstige Vorhaben werden 15 %  Zuschuss gewährt. Ausgenommen von der Förderung sind derzeit alle Güllegruben, Fahrsilos und Mehrzweckhallen, sowie Investitionen in mobile Technik.

Rechtzeitige Kontaktaufnahme

Copyright BBV LandSiedlung
Aufgrund des Förderausschlusses bei vorzeitigem Maßnahmenbeginn und der Komplexität des Verfahrens mit Auswahlpunkten und neuen Bewilligungsvoraussetzungen ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.