Investitions
Betreuung
Flur- und
Regionalentwicklung
Ländliche
Immobilien
Betriebs- und
Energieberatung
Agrar- und
Umweltplanung
Startseite > Dienstleistungsbereiche > Investitionsbetreuung > Aktuelles > Überarbeitung Förderrichtlinien 2019

Überarbeitung Förderrichtlinie
Investitionsförderung 2019

Die Konditionen bleiben hinsichtlich der Fördersätze und maximal zuwendungsfähigen Ausgaben unverändert.
Die Förderrichtlinie für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) wurde inzwischen vom StMELF überarbeitet.
 
© BBVLS
Zeitliche Planung
Es wird 2019 nur noch zwei Antragsrunden geben. Die Antragsstellung wird spätestens Mitte April beginnen und endet am 6. Mai 2019. Für die anschließende zweite Antragsrunde ist der Schlusstermin der 31.10.2019 geplant.
Für die erste Auswahlrunde stehen 35 Mio. € (AFP: 25, DIV:10) bereit.
 
 
Konditionen
Die Konditionen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und in der Diversifizierungsförderung (DIV) bleiben hinsichtlich der Fördersätze und maximal zuwendungsfähigen Ausgaben unverändert. Auch am Angebot der Fördergegenstände und den btH-Vorgaben wird nichts geändert.
 
© BBVLS
Vereinfachung im Verfahren
Die neue Förderrichtlinie enthält wesentliche Änderungen in der Bewertung des zulässigen Maßnahmebeginns vor Antragsstellung und Bewilligung sowie des Hinzutretens neuer Deckungsmittel und Verbilligung im Verfahren der Anteilsfinanzierung. Dies bedeutet für die Landwirte eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens.
 
 
Rechtzeitige Kontaktaufnahme
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens mit Auswahlpunkten und den Bewilligungsvoraussetzungen ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner der BBV LandSiedlung finden Sie im Internet hier.
 
Zusätzlich bietet die BBV LandSiedlung die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung an.