Energieeffizienz lohnt sich.
Förderung für clevere Konzepte
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte den Wandel zu einer energieeffizienteren und klimaschonenderen Welt mit gestalten. Mit insgesamt 156 Millionen Euro und der neuen „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2- Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ startete die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, (BLE), in die zweite Förderperiode. Gefördert werden sowohl Beratung und Wissenstransfer als auch Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter mit einem Zuwendungsbetrag von bis zu 500.000 EUR. Die Förderbereiche lassen sich in folgende fünf Kategorien einteilen.
• Modernisierung
und Neubau von energieeffizienten Anlagen
(30 % der Investition; max.700 EUR/t CO2)
• Regenerative
Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung
(40 % der Investition; max. 800 EUR/t CO2)
• Mobile
Maschinen und Geräte
(40 % der Investition; max. 700 EUR/t CO2)
• Einzelmaßnahme
(30 % der Investition)
• Energieberatung
(bis 80 % der Investition)
Die Schwerpunkte und Ziele der Förderung sind schon durch die unterschiedlichen Fördersetze leicht erkennbar. In der neuen Richtlinie sind die Fördergelder maßgeblich abhängig von der durch die Umstellung eingesparten Jahresmenge CO2. Durch z.B. den Austausch eines alten Melkroboters durch ein neues energieeffizienteres Gerät kann eine CO2 Einsparung von knapp 4 t CO2 realisiert werden. Dieses Beispiel würde eine einmalige Förderung von unter 2.800 EUR (4 t CO2 x 700 EUR) ermöglichen. Neben der Begrenzung der Förderung auf die CO2-Einsparung hat der Richtliniengeber den Anteil an den Netto-Investitionsausgaben ebenfalls begrenzt. Lediglich bei den Einzelmaßnahmen besteht keine Begrenzung der Förderung auf die eingesparten CO2-Mengen.
Nach oben |