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Investitionsförderung
Förderung 2019 noch nutzen!

Nutzen Sie bei geplanten Stallbauten noch die Rechtssicherheit der Richtlinie 2019 und stellen Sie bis 31.10. noch den Förderantrag!
© BBVLS
Nach vorläufigen Meldungen wird es 2020 im Rahmen der Neuausrichtung des Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogrammes (EIF) zwar zu Verbesserungen in der Förderhöhe von Stallbaumaßnahmen kommen, allerdings wird dies auch mit erhöhten Anforderungen oder Zugangsvoraussetzungen einhergehen. So steht z.B. eine Begrenzung von tierhaltungsbezogenen Maßnahmen auf eine GV-Obergrenze von 2,0 GV/ha im Raum. Nutzen Sie bei geplanten Stallbauten noch die Rechtssicherheit der Richtlinie 2019 und stellen Sie mit uns bis zum 31.10. den Förderantrag!
 
Ansprechpartner - weitere Informationen
 
Ansprechpartner der BBV LandSiedlung finden Sie im Internet hier.
 
Zusätzlich bietet die BBV LandSiedlung die Eingabeplanung und die landschaftspflegerische Ausgleichsplanung an.

Weitere Informationen zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung gibt es im Internet unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser.