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Investitionsförderung
Antragsstellung 2022

© Pixabay, A. Fietz
Für Milchviehhalter mit Anbindestall und Zuchtsauenhalter wurde Anfang 2021 der Fördersatz im AFP (Agrarinvestitionsförderprogramm) auf 40 % erhöht. Bereits ein Jahr zuvor wurde die maximal förderfähige Investitionssumme im AFP auf 800.000 € erhöht. Für alle anderen Tierhalter und Investitionen in die Diversifizierung (DIV) gilt nach wie vor der Fördersatz von 25 %.
 
Eine komplette Überarbeitung der Förderrichtlinien für 2023 ist zwingend erforderlich, was mit einer Aussetzung der Antragstellung voraussichtlich ab Herbst 2022 einhergeht. In der ersten Jahreshälfte 2022 können voraussichtlich zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. noch Anträge zu den derzeitigen Konditionen gestellt werden.
 
Nach wie vor gilt: Nur vollständige Förderanträge können am Auswahlverfahren teilnehmen, eine Vorlage der Baugenehmigung sowie Finanzierungsbestätigungen usw. sind zwingend notwendig. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, sind erhebliche Vorlauffristen einzuplanen und der Herbst/Winter für die Planungs-/Genehmigungs- und Vorberatungsphase zu nutzen.
 
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf!
 
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen flächendeckend in Bayern mit qualifizierten Förderberatern und Bauplanern, sowie Landschaftsplanern und Sachverständigen, für Ihre persönliche Beratung zur Verfügung.
 
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