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Start frei
Investitionsförderung 2017

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung startet wieder. Investitionen in Tierwohl wird gezielt gefördert.
bbvLS
Um die Haltungsbedingungen in Bayerns Ställen zu verbessern, hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die Investitionsförderung überarbeitet und noch stärker auf das Tierwohl ausgerichtet. Wie der Minister in München mitteilte, werden im Rahmen des neuen Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) künftig vor allem Bauvorhaben gefördert, die einer Verbesserung der Tierhaltung dienen. Diese Projekte müssen nun besondere Premium-Bedingungen erfüllen, die deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und den Tieren damit mehr Komfort verschaffen. „Wir wollen damit die Landwirte unterstützen, ihre Betriebe wettbewerbsfähig zu machen und gleichzeitig den Anforderungen nach einer artgerechten Tierhaltung besonders Rechnung tragen“, sagte Brunner.

Im Rahmen der neuen Einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde der Fördersatz für das AFP nun auf 25 Prozent festgelegt. Für die erstmalige Umstellung von der Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen und Investitionen in die Zuchtsauenhaltung gibt es einen Aufschlag von fünf Prozentpunkten. Durch die Festlegung der Obergrenze auf ein Volumen von maximal 400 000 Euro pro Bauvorhaben soll die Förderung noch mehr den kleineren Betrieben zugutekommen. Damit wird nach Aussage des Ministers den besonderen bayerischen Strukturen Rechnung getragen. Im Rahmen der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen in ein zweites Standbein außerhalb der Landwirtschaft mit einheitlich 25 Prozent unterstützt.

Rechtzeitige Kontaktaufnahme

Aufgrund Komplexität des Verfahrens mit Auswahlpunkten und neuen Bewilligungsvoraussetzungen ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Detaillierte Informationen und Unterlagen für AFP und DIV stehen ab sofort bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zur Verfügung. Alle vollständig bis zum 31. Juli eingereichten Anträge nehmen an der diesjährigen Auswahlrunde für die beiden Programme teil. Insgesamt stehen dafür 51 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.
 
Quelle: z.T. StMELF, PM vom 09.06.2017