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Investitionsförderung 2017
Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung startet wieder. Investitionen in Tierwohl wird gezielt gefördert.
bbvLS
Im Rahmen der neuen Einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde der Fördersatz für das AFP nun auf 25 Prozent festgelegt. Für die erstmalige Umstellung von der Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen und Investitionen in die Zuchtsauenhaltung gibt es einen Aufschlag von fünf Prozentpunkten. Durch die Festlegung der Obergrenze auf ein Volumen von maximal 400 000 Euro pro Bauvorhaben soll die Förderung noch mehr den kleineren Betrieben zugutekommen. Damit wird nach Aussage des Ministers den besonderen bayerischen Strukturen Rechnung getragen. Im Rahmen der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen in ein zweites Standbein außerhalb der Landwirtschaft mit einheitlich 25 Prozent unterstützt.
Rechtzeitige Kontaktaufnahme
Aufgrund Komplexität des Verfahrens mit Auswahlpunkten und neuen Bewilligungsvoraussetzungen ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung dringend zu empfehlen. Die Investitionsbetreuer der BBV LandSiedlung stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Detaillierte Informationen und Unterlagen für AFP und DIV stehen ab sofort bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zur Verfügung. Alle vollständig bis zum 31. Juli eingereichten Anträge nehmen an der diesjährigen Auswahlrunde für die beiden Programme teil. Insgesamt stehen dafür 51 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.
Quelle: z.T. StMELF, PM vom 09.06.2017
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