Schweineställe
Förderung für den Bau und Umbau
© Pixabay, RoyBuri
Bis zu 60 % Förderung möglich
Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengefasst.
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.
Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig. Darüber hinaus darf mit dem Vorhaben noch nicht gestartet worden sein. Alle weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie unseren unten zusammengestellten Informationen zur Antragstellung.
Bis zu 60 Prozent Förderung sind möglich
Die Förderquote ist gestaffelt je nach Höhe des gesamten Investitionsvolumens:
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.
Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig. Darüber hinaus darf mit dem Vorhaben noch nicht gestartet worden sein. Alle weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie unseren unten zusammengestellten Informationen zur Antragstellung.
Bis zu 60 Prozent Förderung sind möglich
Die Förderquote ist gestaffelt je nach Höhe des gesamten Investitionsvolumens:
- Bis zu einem Betrag von 500.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 60 Prozent gewährt werden,
- für weitere 1.500.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent gewährt werden, und
- für weitere 3.000.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent gewährt werden.
Unabhängig vom Investitionsvorhaben ist die Förderung pro Betrieb begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von maximal 5 Millionen Euro. Diese Obergrenze kann während der Laufzeit dieser Richtlinie höchstens einmal pro Betrieb ausgeschöpft werden. Zusätzlich können weitere staatliche Beihilfen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen (FAQs und Unterlagen zur Antragsstellung) zur Förderung für den Bau und Umbau von Schweineställen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Wir bieten an
- Beratung
- Erstellung der geforderten Konzepte
- Sachverständigenbestätigung für den Zuschussabruf beim Maßnahmenabschluss
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Andreas Zirngibl
B.Sc. Landwirtschaft
Tel.: 08721 701 139
Fax: 08721 701 149
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Fax: 08721 701 149
Mobil: 0175 738 70 80
E-Mail: Andreas.Zirngibl@BBV-LS.de
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
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