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Startseite > Dienstleistungsbereiche > Ländliche Immobilien > Aktuelles > VKR Kaufinteressentenliste

Flächenerwerb
Lassen Sie sich in die Kaufinteressentenliste eintragen

Land- und Forstwirte, die Interesse am Erwerb land- oder forstwirtschaftlicher Flächen haben, können sich in einer Liste vormerken lassen.
Vorkaufsrecht – Die BBV LandSiedlung kann zu Gunsten von Landwirten das Vorkaufsrecht ausüben. Lassen Sie sich als kaufinteressierter Landwirt vormerken.

© BBV LS
In den vergangenen Jahren sind die Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in sehr vielen Regionen Bayerns stark gestiegen. Der Wettbewerb um die knappen Flächen ist groß. Zudem sorgen immer mehr private Investoren und einige Gemeinden mit Maßnahmen zur Bodenbevorratung für Knappheit am Bodenmarkt.
Das Reichssiedlungsgesetz räumt der Landwirtschaft beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen von mehr als 1 Hektar ein Vorkaufsrecht ein.

Das ist in der Regel dann möglich, wenn der Käufer kein Landwirt ist und sich gleichzeitig ein erwerbswilliger und bedürftiger Landwirt für die Fläche interessiert.
Wenn Sie an einer Aufstockung Ihrer landwirtschaftlichen Eigentumsflächen interessiert sind dann können Sie sich bei der LandSiedlung kostenlos vormerken lassen.
 
Dieses Angebot allen Landwirten offen.