Investitionsförderung
Emissionsmindernde Maßnahmen
© pixabay, JanNijman
Investitionsförderung
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 u. a. eine Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft beschlossen. Aktuell werden in Deutschland rund 30 % des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO 2 -Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll durch die Fördermaßnahmen gesteigert werden. Die Förderung dient insbesondere der Unterstützung von Biogasbestandsanlagen, um zukünftig mehr Wirtschaftsdünger zu vergären, und von Neuanlagen, um einen überwiegenden Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen.
Förderfähig sind
- Gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern (Nachrüstung)
- Umrüstung von bestehenden Biogasanlagen (wenn der Wirtschaftsdüngeranteil um mindestens 15 % gesteigert wird auf mindestens 30 Masseprozent)
- Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogasneuanlagen (wenn der Wirtschaftsdüngeranteil mindestens 80 Masseprozent beträgt)
- Investitionsbegleitende Maßnahmen (Planung, Beratung, usw.), jedoch max. 10 % der Gesamtausgaben
Sachkundige Begleitung
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen gerne mit zugelassenen und qualifizierten sachkundigen Begleitern zur Verfügung.
Die sachkundige Begleitung wird mit bis zu 80 % bezuschusst.
Die sachkundige Begleitung wird mit bis zu 80 % bezuschusst.
Weiter Informationen
Weiter Informationen und die Ansprechpartner finden Sie in unserem Informationsblatt.
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
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