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Startseite > Dienstleistungsbereiche > Investitionsbetreuung > Aktuelles > Förderung Vergärung Wirtschaftsdünger

Investitionsförderung
Emissionsmindernde Maßnahmen

© pixabay, JanNijman
Tierische Exkremente, wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, fallen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung in nicht unerheblichen Mengen an. Aufgrund ihres Nährstoffreichtums und der Humusreproduktionswirkung werden sie auf landwirtschaftlichen Flächen zu Düngezwecken eingesetzt. Die als Wirtschaftsdünger bezeichneten tierischen Ausscheidungen setzen bei der Lagerung und Aufbringung klimarelevante Emissionen sowie Luftschadstoffe frei und tragen so zum Klimawandel bei. Diese Emissionen gilt es im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden.
 
Investitionsförderung
 
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 u. a. eine Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft beschlossen. Aktuell werden in Deutschland rund 30 % des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO 2 -Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll durch die Fördermaßnahmen gesteigert werden. Die Förderung dient insbesondere der Unterstützung von Biogasbestandsanlagen, um zukünftig mehr Wirtschaftsdünger zu vergären, und von Neuanlagen, um einen überwiegenden Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen.
 
Förderfähig sind
 
  • Gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern (Nachrüstung)
  • Umrüstung von bestehenden Biogasanlagen (wenn der Wirtschaftsdüngeranteil um mindestens 15 % gesteigert wird auf mindestens 30 Masseprozent)
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogasneuanlagen (wenn der Wirtschaftsdüngeranteil mindestens 80 Masseprozent beträgt)
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen (Planung, Beratung, usw.), jedoch max. 10 % der Gesamtausgaben
 
Sachkundige Begleitung
 
Die BBV LandSiedlung steht Ihnen gerne mit zugelassenen und qualifizierten sachkundigen Begleitern zur Verfügung.
Die sachkundige Begleitung wird mit bis zu 80 % bezuschusst.
 
Weiter Informationen
 
Weiter Informationen und die Ansprechpartner finden Sie in unserem Informationsblatt.
 
Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.