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EEG-Reform
Handlungshinweis für Photovoltaikanlagenbetreiber

Ende Juni hat der Bundestag die Reform des EEG verabschiedet. Stellen Sie noch vor dem 1. August 2014 auf Eigenverbrauch um.
Am 27.06.2014 wurde die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag verabschiedet und soll am 11. Juli 2014 vom Bundesrat endgültig beschlossen werden. Mit Inkrafttreten der EEG-Novelle zum 1. August 2014 sind alle EEG-Eigenversorgungsanlagen über 10 kW installierter Leistung (für höchstens 10 MWh selbst verbrauchten Strom) verpflichtet, einen Teil der EEG-Umlage an die Bundesnetzagentur zu entrichten. Alle EEG-Anlagen, welche noch vor dem 1. August 2014 erstmals Eigenverbrauch nutzen, fallen unter Bestandsschutz und müssen keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Belastung von neuen Eigenstromerzeugern mit der EEG-Umlage stufenweise eingeführt werden soll: Mit 30 % ab August dieses Jahres, 35 % ab 2016 und 40 % ab 2017. Dieses Stufenmodell gilt auch für Anlagen, die zwischen 01.08.2014 und 31.12.2016 in Betrieb genommen werden. Die aktuelle EEG-Umlage beträgt 6,24 ct/kWh.

fotolia, Marina Lohrbach
Alle EEG-Anlagen über 10 kW, bei denen sich der Eigenverbrauch lohnt, sollten zur Wahrung des Bestandsschutzes noch vor August 2014 auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Wenn die Umstellung erst nach dem 1. August 2014 erfolgt, muss die EEG-Umlage anteilig entrichtet werden. Die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch muss bei dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Zudem ist ein Zweirichtungszähler beim Netzbetreiber anzufordern und einzubauen. Der Bestandsschutz gilt nur, wenn die EEG-Anlage erstmalig vor dem 1. August 2014 Eigenverbrauch nachweislich genutzt hat und beim Netzbetreiber die entsprechenden Dokumente eingereicht wurden.

Interessant ist eine Eigenverbrauchsnutzung generell für alle Anlagen, die 2009 oder später in Betrieb genommen wurden. Anlagen bestimmter Leistungsklassen mit Inbetriebnahme im Zeitraum von 01.01.2009 und 31.03.2012 haben Anspruch auf eine Eigenverbrauchsvergütung:

BBV


Ob die Umstellung auf Eigenverbrauch rentabel und sinnvoll ist, hängt unter anderem von der EEG-Einspeisevergütung, von den Stromproduktionszeiten der Anlage und dem gleichzeitigen Stromverbrauch ab. Individuelle standortbezogene Ertragsprognosen, Ermittlung der Eigenverbrauchsanteile und der Berechnung der daraus resultierenden Mehrerlösen bietet die BBV LandSiedlung an (Emil Gehring, Tel.: 0931 279 57 21). Für Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen zur Photovoltaik steht Mitgliedern des BBV eine kostenlose Photovoltaik-Hotline zur Verfügung: 089 55873 180 (Anna Neumeier, Fachberaterin).
 
Quelle: BBV, Anna Neumeier