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Regenerative Energien
Mehr Gewinn durch Direktvermarktung

fotolia
 
Bei der Stromdirektvermarktung sind häufig Details entscheidend, welche die Qualität des Angebots bestimmen.
Denken Anlagenbetreiber über die Vermarktung von Regelenergie nach, so sollten sie prüfen, ob der Stromhändler ihrer Wahl auch tatsächlich für die gewünschte Art der Regelenergie präqualifiziert ist und diese somit überhaupt anbieten kann. Weitere Stolpersteine bei Verträgen zur Stromvermarktung können die Kosten der Bankbürgschaft oder laufende Kosten für Mitgliedschaften/Beratungsverträge mit den Anlagenbündlern sein, welche vom Anlagenbetreiber zu entrichten sind.

Präqualifizierter Stromhändler
 
In der täglichen Arbeit an der Biogasanlage ist es nach den Erfahrungen wichtig, nah am Landwirt bzw. dem Anlagenbetreiber zu sein, deren Sprache zu sprechen und nicht nur die Bedürfnisse des Strommarkte sondern die der Anlagenbetreiber aufzunehmen und zu vertreten.
fotolia LianeM
Gerade im Bereich Biogas steht hinter der Stromproduktion ein komplexer biologischer Prozess, welcher sich zunächst nicht nach den Anforderungen des Strommarktes richtet.

Trotzdem kann der Abgleich zwischen dem Strommarkt und den Anforderungen der Biogasanlage gut funktionieren, so dass der Anlagenbetreiber die Möglichkeit hat Mehrerlöse zu generieren. Spielt man als Biogasanlagenbetreiber mit dem Gedanken Regelenergie anzubieten, sollte bei der Wahl des Stromhändlers darauf geachtet werden, ob der Stromhändler die gewünschte Art der Regelenergie (Minutenreserveleistung bzw. Sekundärregelleistung) auch anbieten kann.
 
Absicherung des Anlagenbetreibers mit einer Bürgschaft
 
Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben seit dem 1. Januar 2012 durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2012) die Möglichkeit aktiv am Strommarkt teilzunehmen. Durch den Wechsel in die sogenannte Stromdirektvermarktung können Biogas-, Wind- und Solaranlagen ihren Strom profitabler vermarkten und Zusatzerlöse gegenüber der EEG-Einspeisevergütung generieren.

Die Anlagen verlieren durch den Wechsel weder ihren EEG-Status noch den 20-jährigen Vergütungsanspruch.
Mit der richtigen Absicherung kann der Biogasanlagenbetreiber die Ansprüche, die er aus dem EEG hat nicht verlieren. Dabei sollte gerade das Thema Absicherung für Anlagenbetreiber sehr im Fokus des Interesses stehen. Aus Sicht der bbv-LandSiedlung benötigt der Anlagenbetreiber eine Bürgschaft, die den Stromreferenzwert für mindestens drei Monate absichert, so dass die Höhe der individuellen EEG-Vergütung gegen potentiell auftretende Risiken voll abgesichert ist.
 
BBV
Wichtig für den Anlagenbetreiber ist in diesem Zusammenhang zu analysieren, wer die Kosten für die Bürgschaft trägt. Im Sinne der Kostentransparenz ist es vorteilhaft, wenn die Bürgschaftskosten voll vom Stromhändler übernommen und damit nicht von den Erlösen des Anlagenbetreibers abgezogen werden. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, kann der Biogasanlagenbetreiber diese für ihn neue Geschäftswelt der Stromvermarktung risikofrei nutzen und daraus die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessern sowie wertvolle richtungsgebende Erkenntnisse für die Zeit nach dem EEG gewinnen.

Kosten für Mitgliedschaften und Beratungsverträge
 
Neben der zu erwarteten zu erwartenden Summe der Mehrerlöse aus der Direktvermarktung, muss sich der Anlagenbetreiber auch über mögliche laufende Kosten im Klaren sein. So können z.B. Mitgliedschaften bei Genossenschaften, welche im Zuge der Direktvermarktung mit einem Bündler abgeschlossen werden auf Dauer mögliche Gewinne zum Teil wieder aufzehren. Ähnlich verhält es sich bei Beratungsverträgen, die an den Stromvermarktungsvertrag gekoppelt sind.
 
 
Weitere Informationen zur Stromdirektvermarktung und zu Ihren Ansprechpartnern erhalten Sie hier.