PV Ertragsvergleich
Handlungshinweis für Photovoltaikanlagenbetreiber
Generiert meine Photovoltaikanlage einen ausreichenden, guten oder sogar sehr guten Stromertrag?
pixabay
Diese Dimension und die statistische Fehlerbereinigung erlauben, dass markante Werte wie der Ertragsmittelwert aller Anlagen in jeder der 18 nach PLZ zusammengefassten Regionen Bayerns nur eine Fehlertoleranz von 3 % aufweisen. So kann für südausgerichtete Anlagen mit einer Dachneigung von 30° eine qualitative Aussage durch Vergleich innerhalb eines zweistelligen PLZ-Bezirkes getroffen werden.
Spezifischer Ertrag in kWh/kWp in geneigter Modulebene für PV-Anlagen in Deutschland 2013
Globalstrahlung - Unterschied zum Mittelwert
Bei Anlagen mit weniger Ertrag als 75 % aller Anlagen, besteht der Verdacht eines technischen Defektes. Bei Anlagen, die besser als 25 % jedoch schwächer als 50 % der Anlagen abschneiden, würde der Ertrag als ausreichend angesehen. „Gut“ läuft eine Anlage, wenn sie über dem Durchschnitt liegt. Schließlich bekommen Anlagen, die 75 % der Vergleichsanlagen hinter sich lassen, das Prädikat „sehr gut“. Um Ihre PV-Anlage einordnen zu können, benötigt die BBV Landsiedlung den Ertrag des Jahres 2013 (oder/und 2012), die Dachneigung und die Lage. So können die Experten die o.g. regionalen Vergleichserträge mit der Neigung und dem Azimut Ihrer Anlage berechnen. Ein Ertragsvergleich über die BBV Landsiedlung kann ab 40 € durchgeführt werden.
Gerne steht Ihnen Herr Gehring, Tel.: 0931 279 57 21, Mobil: 0160 362 49 37, Email: Emil.Gehring@bbv-ls.de von der BBV LandSiedlung für weitere Fragen zur Verfügung.
KfW-Förderung für Batteriespeichersystem einer Photovoltaikanlage
Förderungszuschüsse bis zu 660 €/kWp für Speicher von PV-Anlagen
Zur Integration von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen in das Stromnetz unterstützt das KfW-Programm die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage bis 30 Kilowattpeak (kWp), die an das elektrische Netz angeschlossen ist. Mit einem Batteriespeicher lässt sich nach einer Berechnung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) der Strombezug eines 4-Personen-Haushalts um bis zu 60 % reduzieren.
Hinsichtlich der Fördersätze wird zwischen Neuerrichtungen und „Nachrüstung“ unterschieden: Bei Neuerrichtung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher beträgt der maximal mögliche Fördersatz 600 €/kWp. Der individuelle Fördersatz ist abhängig von der Nennleistung der PV-Anlage (kWp) und den Kosten des Speichersystems. Wird der Batteriespeicher nachträglich an eine bestehende PV-Anlage mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 angeschlossen und liegen mindestens 6 Monate zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichers, liegt eine „Nachrüstung“ vor. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dann 660 €/kWp. Keine KfW-Förderung gibt es bei der Nachrüstung einer PV-Anlage mit Inbetriebnahme bis 31.12.2012. Zudem gewährt die KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite über die Anschaffungskosten.
Voraussetzungen einer Förderung
Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut (KfW-Programm Nr. 275). Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Energiedialog Bayern – Bitte an Diskussion beteiligen
Unter http://www.energie-innovativ.de/nc/energiedialog/ können Sie sich nach einer Registrierung an der Diskussion, wie die Energiewende in Bayern ausschauen soll, beteiligen. Die BBV LandSiedlung und der Bayerische Bauernverband unterstützen eine dezentrale Energiewende in der das Multitalent Biomasse eine entscheidende Funktion im Bereich Strom, Wärme und Verkehr einnimmt.
Förderungszuschüsse bis zu 660 €/kWp für Speicher von PV-Anlagen
Zur Integration von kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen in das Stromnetz unterstützt das KfW-Programm die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage bis 30 Kilowattpeak (kWp), die an das elektrische Netz angeschlossen ist. Mit einem Batteriespeicher lässt sich nach einer Berechnung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) der Strombezug eines 4-Personen-Haushalts um bis zu 60 % reduzieren.
Hinsichtlich der Fördersätze wird zwischen Neuerrichtungen und „Nachrüstung“ unterschieden: Bei Neuerrichtung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher beträgt der maximal mögliche Fördersatz 600 €/kWp. Der individuelle Fördersatz ist abhängig von der Nennleistung der PV-Anlage (kWp) und den Kosten des Speichersystems. Wird der Batteriespeicher nachträglich an eine bestehende PV-Anlage mit Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 angeschlossen und liegen mindestens 6 Monate zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichers, liegt eine „Nachrüstung“ vor. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt dann 660 €/kWp. Keine KfW-Förderung gibt es bei der Nachrüstung einer PV-Anlage mit Inbetriebnahme bis 31.12.2012. Zudem gewährt die KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite über die Anschaffungskosten.
Voraussetzungen einer Förderung
- Inbetriebnahme PV nach 31.12.2012
- Installierte Leistung PV: max.30 kWp
- Begrenzung der max. Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzverknüpfungspunkt auf 60 % der installierten Leistung
- Batteriespeichersystem verfügt über 7-jährige Zeitwertersatzgarantie
- Ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Speichers von einer Fachkraft durchgeführt und bestätigt
- Einhaltung der gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher
Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut (KfW-Programm Nr. 275). Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Energiedialog Bayern – Bitte an Diskussion beteiligen
Unter http://www.energie-innovativ.de/nc/energiedialog/ können Sie sich nach einer Registrierung an der Diskussion, wie die Energiewende in Bayern ausschauen soll, beteiligen. Die BBV LandSiedlung und der Bayerische Bauernverband unterstützen eine dezentrale Energiewende in der das Multitalent Biomasse eine entscheidende Funktion im Bereich Strom, Wärme und Verkehr einnimmt.
Quelle: BBV
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