Kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte
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In kommunalen Energienutzungsplänen und Energiekonzepten werden die Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung regenerativer Energien in Regionen, Gemeinden oder Ortsteilen dargestellt. Sie dienen als Handlungsanleitung für Investitionen in die örtliche Energieversorgung und den Gebäudebestand.
Die Erarbeitung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten erfolgt in fünf Schritten:
1. Bestandsaufnahme
In einem ersten Schritt wird geprüft, wie viel Energie (Strom/Wärme) derzeit vor Ort verbraucht wird. Betrachtet werden die privaten Haushalte, die Unternehmen, die öffentlichen Einrichtungen sowie die Siedlungsstruktur und die Bebauung. Außerdem wird untersucht, welche Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Energie vor Ort vorhanden sind.
2. Bedarfsermittlung
In einem zweiten Schritt wird ermittelt, wie viel Energie künftig vor Ort benötigt wird. Die Grundlage hierfür bilden die Annahmen zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
3. Potentialermittlung
In einem dritten Schritt werden die Potentiale zur Energieeinsparung sowie zur regenerativen Erzeugung von Energie vor Ort untersucht. Betrachtet wird das gesamte Spektrum der möglichen Quellen regenerativer Energie: Biomasse, Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft und Geothermie. Hinzu kommen die Potentiale zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, zur Speicherung und Verteilung regenerativ erzeugter Energie sowie zur interkommunalen Kooperation bei der Energienutzung. Auf Grundlage der ermittelten Potentiale werden Szenarien zur künftigen Energiepolitik der Gemeinde entworfen.
4. Planerstellung
In einem vierten Schritt werden die energiepolitischen Ziele der Gemeinde in einem Gesamtkonzept zusammengefasst. Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung regenerativer Energien sind geplant? Wie viel Energie wird künftig regenerativ vor Ort erzeugt? Welchen wirtschaftlichen Nutzen hat die Gemeinde davon und wie profitiert der Klimaschutz?
5. Umsetzungsplanung
In einem fünften Schritt wird die beabsichtigte Umsetzung der Konzeption dargestellt. Wer koordiniert die Umsetzung der geplanten Maßnahmen? Was macht die Kommune, was die Energieerzeuger / Landwirte und was die Energieverbraucher? In welchem zeitlichen Rahmen soll die Umsetzung der Konzeption erfolgen? Wer trägt die Kosten?
In einem ersten Schritt wird geprüft, wie viel Energie (Strom/Wärme) derzeit vor Ort verbraucht wird. Betrachtet werden die privaten Haushalte, die Unternehmen, die öffentlichen Einrichtungen sowie die Siedlungsstruktur und die Bebauung. Außerdem wird untersucht, welche Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung von Energie vor Ort vorhanden sind.
2. Bedarfsermittlung
In einem zweiten Schritt wird ermittelt, wie viel Energie künftig vor Ort benötigt wird. Die Grundlage hierfür bilden die Annahmen zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
3. Potentialermittlung
In einem dritten Schritt werden die Potentiale zur Energieeinsparung sowie zur regenerativen Erzeugung von Energie vor Ort untersucht. Betrachtet wird das gesamte Spektrum der möglichen Quellen regenerativer Energie: Biomasse, Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft und Geothermie. Hinzu kommen die Potentiale zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung, zur Speicherung und Verteilung regenerativ erzeugter Energie sowie zur interkommunalen Kooperation bei der Energienutzung. Auf Grundlage der ermittelten Potentiale werden Szenarien zur künftigen Energiepolitik der Gemeinde entworfen.
4. Planerstellung
In einem vierten Schritt werden die energiepolitischen Ziele der Gemeinde in einem Gesamtkonzept zusammengefasst. Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Nutzung regenerativer Energien sind geplant? Wie viel Energie wird künftig regenerativ vor Ort erzeugt? Welchen wirtschaftlichen Nutzen hat die Gemeinde davon und wie profitiert der Klimaschutz?
5. Umsetzungsplanung
In einem fünften Schritt wird die beabsichtigte Umsetzung der Konzeption dargestellt. Wer koordiniert die Umsetzung der geplanten Maßnahmen? Was macht die Kommune, was die Energieerzeuger / Landwirte und was die Energieverbraucher? In welchem zeitlichen Rahmen soll die Umsetzung der Konzeption erfolgen? Wer trägt die Kosten?
Hohe Förderung möglich Die Erstellung von kommunalen Energienutzungsplänen und Energiekonzepten wird in Bayern durch das Wirtschaftsministerium und die regionalen Ämter für Ländliche Entwicklung gefördert. Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 Prozent. |
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