Freiwilliger Landtausch
Tausche Flurstück gegen Flurstück
Kleine und verwinkelte Schläge erschweren die Arbeit und lassen manchen Landwirt fluchen. Zeit, über einen Landtausch nachzudenken.
© BBV LS
Was ist der freiwillige Landtausch?
Landbesitzer tauschen gleichwertige Flächen untereinander. Das können Wiesen, Äcker oder Wälder sein. Im Gegensatz zum Kauf und Verkauf von Flächen werden hier keine Steuern, wie die Grunderwerbsteuer, sowie Notargebühren fällig. Stattdessen planen die Grundstückseigentümer selbstständig den Tausch ihrer Flächen. Die Behörde prüft die Vereinbarungen und erstellt daraus einen Tauschplan. In Bayern sind das die Ämter für Ländliche Entwicklung. Am Schluss erfolgt der Eintrag in Grundbuch.
Wann kommt ein Landtausch in Frage?
Die Tauschpartner müssen dem Amt für Ländliche Entwicklung begründen, dass der Tausch die Bewirtschaftung der Flächen erleichtert. Landschaftspflege oder Naturschutz können ebenfalls Gründe sein. Wichtig ist, dass die Tauschpartner möglichst ganze Grundstücke tauschen. Dadurch müssen keine Wege oder Wasserläufe verlegt werden. Ebenso entfällt eine großräumige Neuvermessung. In Ausnahmefällen sind Vermessungen möglich, wenn beispielsweise im Zuge des Flächentausches Grenzen begradigt werden.
Wie gehe ich einen freiwilligen Landtausch an?
Zunächst sollten Sie den potentiellen Tauschpartner kontaktieren. Bei angrenzenden Flächen kennt man den Besitzer meistens persönlich. Ist das nicht der Fall, können Sie bei der Gemeinde oder beim Grundbuchamt nachfragen. Hat Ihr Tauschpartner ebenfalls Interesse, stellen wir für Sie eine Anfrage an die zuständige Behörde, die das Verfahren einleitet.
Ist das Verfahren aufwendig?
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Was kostet mich der freiwillige Landtausch?
Auf die Tauschpartner kommen keine oder nur geringe Kosten zu, da der freiwillige Landtausch zu 100 % staatlich gefördert wird. Der Gang zum Notar fällt somit weg, denn die grundbuchrechtliche Eintragung erfolgt mittels Amt für Ländliche Entwicklung. Wir als Helfer werden über Fördermittel bezahlt. Werden neue Grenzen vermessen, müssen die Tauschpartner allerdings die Grenzsteine und den Arbeitsaufwand der Feldgeschworenen bezahlen.
Die Tauschpartner sind selber dafür verantwortlich, dass der Flächentausch gerecht ist. Denn nach dem Tausch ist es nicht möglich einen minderwertigen Tausch steuerlich geltend zu machen oder abzuschreiben. In aller Regel kennen Landwirte den Wert ihrer Flurstücke sehr genau. Unterscheiden sich die Tauschflächen im Verkehrswert, kann das beispielsweise über die Flächengröße ausgeglichen werden. Alternativ ist es möglich, dass der Eigentümer des höherwertigen Grundstücks eine Ausgleichszahlung vom Tauschpartner erhält. Dabei wird aber die Grunderwerbssteuer fällig. Der Freibetrag liegt hier bei 2.500 Euro. Beim Tausch von Wald sollten Sie unbedingt den Wert des Baumbestandes schätzen lassen. Die Kosten dafür tragen die Tauschpartner selber.
So läuft der freiwillige Landtausch ab
So läuft der freiwillige Landtausch ab
- Sie suchen und finden einen Tauschpartner.
- Sie wenden sich an uns, als zugelassener Helfer.
- Sie lassen sich von uns beraten.
- Wir tragen die notwendigen Dokumente zusammen, erarbeiten den Tauschplan und beantragen bei Bedarf die Vermessung neuer Grenzen.
- Wir reichen die Ergebnisse der Tauschverhandlungen beim Amt für Ländliche Entwicklung ein.
- Das Amt für Ländliche Entwicklung prüft und genehmigt den Tauschplan und lädt Sie zu einer Anhörung ein. Dort müssen alle Tauschpartner dem Plan zustimmen.
- Das Amt für Ländliche Entwicklung veranlasst den Eintrag ins Grundbuch und Kataster.
Quelle: Marzell Buffler, Landwirt Redakteur, Mitwirkung und in Teilen angepasst BBV LandSiedlung
Ihre Ansprechpartner
für Land- und Waldtausch
Florian Göbet
Dipl.-Ing. (FH) Vermessung & Geoinformatik
Tel.: 0931 279 57 29
Fax: 0931 279 57 30
Mobil: 0160 589 31 07
e-mail: florian.goebet@bbv-ls.de
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