Biolegehennenstall
Agrarinvestitionsförderung
Überlegen Sie den Bau eines Biolegehennenstalls? Bei der BBV LandSiedlung erhalten Sie eine kompetente Genehmigungsplanung.
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Beispiele für bauliche Anforderungen sind:

Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind einzuhalten. Zudem sind baurechtliche Vorgaben hinsichtlich der Genehmigung zu beachten. Normen der Bayerischen Bauordnung sehen z.B. einen Mindestabstand zwischen Gebäuden oder den geringste Abstand zum benachbarten Grundstück vor, um die erforderlichen Abstandsflächen einhalten zu können.
Beispiele
Die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind einzuhalten. Zudem sind baurechtliche Vorgaben hinsichtlich der Genehmigung zu beachten. Normen der Bayerischen Bauordnung sehen z.B. einen Mindestabstand zwischen Gebäuden oder den geringste Abstand zum benachbarten Grundstück vor, um die erforderlichen Abstandsflächen einhalten zu können.
Beispiele
Umnutzung eines bestehenden Milchviehstalles in einen Biolegehennenstall mit Anbau eines Wintergartens:
Neubau eines Biolegehennenstalles und überdachter Kotplatte:
Die Bauabteilung der BBV LandSiedlung ist mit den geforderten Normen und den Förderkriterien vertraut und berücksichtigen diese natürlich selbstverständlich in der Planung.
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Neubau eines Biolegehennenstalles und überdachter Kotplatte:
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Die Bauabteilung der BBV LandSiedlung ist mit den geforderten Normen und den Förderkriterien vertraut und berücksichtigen diese natürlich selbstverständlich in der Planung.
Weitere Informationen zum Thema "Von der Kuh zum Huhn - Zukunftsfähig durch Bio-Legehennen" finden Sie hier.
Ansprechpartner
Rufen Sie doch einfach mal an.
Ihre Bauplanungs-Ansprechpartnerin für Biolegehennenställe ist:
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Ihre Bauplanungs-Ansprechpartnerin für Biolegehennenställe ist:
Christina Wimmer
Grafenweg 18
84307 Eggenfelden-Gern
Tel: 08721 701 153
Fax: 08721 701 149
Mobil: 0151 656 151 06
Email: christina.wimmer@bbv-ls.de
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