JGS-Anlagen
Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen
Die Bundesanlagenverordnung (AwSV) bringt einige Neuerungen für landwirtschaftliche Betriebe mit sich.
JGS-Anlagen dienen zum Lagern oder Abfüllen von
- Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist, Jauche)
- tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft
- Flüssigkeiten, die während der Herstellung oder Lagerung von Gärfutter anfallen und überwiegend aus Wasser, Zellsaft, org. Säuren und Mikroorganismen, sowie Regenwasser bestehen (Silagesickersaft)
- oder Silage oder Siliergut, sowie hierbei Silagesickersaft anfällt
Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bereich JGS in der Landwirtschaft (AwSV)
Wer ist betroffen?
- Grundsätzlich sind jeder Neubau, Veränderung und die Stilllegung einer JGS-Anlage nach der AwSV und den anerkannten technischen Regeln auszuführen
- Sachverständigenprüfung bei Bestandsanlagen derzeit nur auf Anordnung der Behörde (Bestandsschutz)
- Umfassende Betreiberpflichten bei Bestands- und Neuanlagen
- Anzeigepflicht bei der fachkundigen Stelle für Wasserrecht der Kreis- oder Stadtverwaltung bei Errichtung, Stilllegung und wesentlichen Änderungen von
- Gülle-/Jauchelager > 500 m³
- Sickersaftbehälter > 25 m³
- Festmist-/Siliergutlager > 1.000 m³
- Fachbetriebspflicht bei Errichtung und Instandsetzung von JGS-Anlagen ab den unter 1. genannten Grenzen
- Prüfpflicht durch Sachverständige bei allen anzeigepflichtigen Anlagen gemäß und darüber hinaus auf Anordnung der Behörde (z.B. Bestandsanlagen)
- Leckageerkennungssystem erforderlich bei > 25 m³ Lagervolumen flüssiger Stoffe (Jauche, Gülle, Sickersaft); Ausnahme bei Kanälen unter Ställen außerhalb von Schutzgebieten mit Anstauhöhe von maximal 1,0 Meter bei Rinderhaltung und 0,75 Meter bei Schweinehaltung
Wir bieten Ihnen an:
- Bayernweit flächendeckend bestellte Sachverständige
- Beratung und Begleitung beim Neubau von Güllegruben, Fahrsiloanlagen und Sickersaftbehältern nach AwSV.
- Kostenlose Vorprüfung der Notwendigkeit eines zugelassenen AwSV Sachverständigen und Erstellung eines Angebotes.
- Inbetriebnahmebescheinigung für Behörden nach erfolgreicher Prüfung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen
- Kooperation mit der deutschlandweit führenden Anlagenprüforganisation Geopohl AG mit technischen Experten und Qualitätssicherung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Markus Maier
Tel.: 089 590 682 953
Fax: 089 590 682 933
Email: markus.maier@bbv-ls.de
Weiterführende Informationen finden Sie auch noch auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
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