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Wohnen auf dem Bauernhof

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Architektur und Funktionalität 

Gebaut werden soll ortüblich und landschaftsverträglich. (BayBo Art. 8). Das Bild der Kulturlandschaft soll nicht beeinträchtigt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind zu erhalten. Bei allen Baumaßnahmen  der Wohnbebauung sind die umgebenden Gebäude und Flächen im Lageplan zu berücksichtigen. Alte Baumbestände, Bäche oder  Hanglagen können eine sehr naturnahe Gartenlandschaft erzeugen. War früher das Wohnhaus oft der Kopfbau des
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Stallgebäudes, steht es heute in der Regel allein. Wird der bestehende Stall am Wohnhaus in ein neues Gebäude ausgelagert, entsteht oft automatisch Raum für eine Wohnbaunutzung. Bei mehreren Familien unter einem Dach kann die räumliche Nähe ein Vorteil bei gemeinsamen Mittagessen, Arbeiten oder Kinderbetreuung sein. Funktioniert das weniger gut, ist ein eigenständiges Haus, sofern es die Platzverhältnisse zulassen, oft besser. Praktikanten- und
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Betriebshelferwohnungen haben kein eigenes Anrecht auf z.B. einen Zugang zum Garten. Sie haben sich an die Lebensgewohnheiten des Betriebsleiters anzupassen. Ein eigener Eingang ist hier von Vorteil aber nicht zwingend. Natürlich kann die Betriebshelferwohnung auch von den Hofnachfolgern in spe genutzt werden. Dadurch finden übergangsweise drei erwachsene Generationen Platz auf dem Hof. Diese zweite Wohnung, wird nach §35 Abs. 4 Nr. 3.5 gewährt.  Die Betriebshelferwohnung mit dem Altenteilerwohnhaus zusammenzulegen ist ungünstig, weil die beiden Altenteiler ein Anrecht auf einen ungestörten Bereich in Haus und Garten haben. Anders verhält sich die Situation, wenn die Altenteiler in der bestehenden Betriebsleiterwohnung bleiben und in den oberen Geschossen ausreichend Platz vorhanden ist. Beschließt unter diesen Umständen  die junge Generation ein neues Betriebsleiterwohnhaus zu bauen, wird das Landratsamt keine zusätzliche Wohnung im Neubau zulassen. Ein eigenes Gästehaus wird auf einem laufenden Betrieb in der Regel nicht genehmigt. Besteht die Möglichkeit  zum Umbau oder es wird ein neues Betriebsleiter- bzw. Altenteilerwohnhaus gebaut können zwei Ferienwohnungen zusätzlich gebaut werden.
 
Betriebsleiterwohnhaus
 
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Das Betriebsleiterwohnhaus hat rechtlich eine ungefähre Wohnfläche  von 156 m². Arbeits- und Funktionsräume für den Betrieb, z.B. Büro, Schmutzschleuse und Wasch- mit Trockenraum, kommen dazu.  Zwei Eingänge sind von Vorteil. Dadurch kann der Schmutzbereich vom Empfangs- und Wohnbereich weitgehend getrennt werden. Wege (Flure und Treppen) sollten breit genug, hindernisfrei und in ihrer Führung logisch sein. Die aktiven Zonen, wie Küche, Essen und Arbeiten, sollten weitgehend im Süden gelagert, heller und wärmer als passive Zonen sein. Die wenigsten Bauernhäuser sind  ergonomisch und technisch sinnvoll geplant. Im täglichen Gebrauch ist das oft anstrengend, zeitaufwendig und teuer.
 
Altenteilerwohnhaus
 
Altenteilerwohnhaus dürfen in der Regel 120 m² Wohnfläche aufweisen. Alle täglich genutzten Räume sind im Erdgeschoss zu platzieren. Die Verkehrswege im Haus und auch außerhalb sollten breit genug für einen Rollstuhlbetrieb sein. Folglich sollen sie keine Treppen, Stufen  oder starken  Steigungen aufweisen (Barrierefreies Wohnen). Sanitäre Räume und auch die Küche sollten die Möglichkeit eines leichten Platzwechsels und  in allen Räumen Sitz- oder Ruhemöglichkeiten bieten. Das Telefon sollte leicht zu erreichen sein (Altersgerechtes Wohnen). Ein freier Raum für Gäste, Kranke, oder temporäres Pflegepersonal sollte berücksichtigt werden. Wichtig wäre eine gute steuerbare Verschattungsmöglichkeit an allen Süd- und Ostfenstern.
 
Ferienwohnungen

Ferienwohnungen  erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und bieten in Urlaubsgebieten ein interessantes zweites Standbein. Beim privilegiertem Bauen, müssen Ferienwohnungen jedoch nicht der Haupterwerb sein, sondern der Landwirtschaft nachgelagert.  Ferienwohnungen werden zielgruppengerecht gebaut, z.B. für das ruhige Rentnerpärchen oder die unternehmungslustige 6-köpfige Familie. Gerade für Familien bedeutet der Urlaub auf dem Bauernhof mehr Entspannung, weil die Kinder  ein gutes Platz- und Freizeitangebot haben. Die Wohnungen können von 25 m² bis zu 130 m² groß sein. Wichtig ist eine abgeschlossene Einheit mit separater Eingangstür.  Wichtig sind auch die Räume, die man zusätzliche für seine Aktivitäten nutzen kann. Fahrräder abstellen,  Wasch- und Trockenraum für Kleidung und Schuhe, Ski- oder Schlittenraum.  Ferienwohnungen werden nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverband (DTV) klassifiziert. Der letzte Kriterienkatalog wurde am 1. Januar 2013 herausgegeben.
 
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