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Auffrischungskurs
Sachkunde JGS/BIO

© BBV LS
Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.
 
Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach
§ 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt,  instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).

Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS- Anlagen die AwSV.
 
Lehrgang

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft werden gegeben. Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen runden den Lehrgang ab.
 
Termin
 
Die Veranstaltung findet als Web-Seminar statt.
29.04.-30.04.2024
jeweils von 13:00 bis 17:00 Uhr
 
Weitere Informationen
 
Weitere Informationen zur Sachkundeschulung finden Sie auf der Informationsplattform des InformationsZentrums Beton.
 
Wir bieten an
 
  • Bayernweit flächendeckend bestellte Sachverständige
  • Beratung und Begleitung beim Neubau von Güllegruben, Fahrsiloanlagen und Sickersaftbehältern nach AwSV.
  • Kostenlose Vorprüfung der Notwendigkeit eines zugelassenen AwSV Sachverständigen und Erstellung eines Angebotes.
  • Inbetriebnahmebescheinigung für Behörden nach erfolgreicher Prüfung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen
  • Kooperation mit der deutschlandweit führenden Anlagenprüforganisation Geopohl AG mit technischen Experten und Qualitätssicherung
 
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Markus Maier
Tel.: 089 590 682 953
Fax: 089 590 682 933
Email: markus.maier@bbv-ls.de