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AwSV
Infoveranstaltung

Sind Sie Betreiber einer JGS-Anlage? Wissen Sie schon, was in Zukunft zu beachten ist und welche Rechte und Pflichten sich aus der AwSV ergeben?
Wir informieren am 27.03.2019 in Triesdorf.

 
 
 
 
 
 
 
 
Darum geht es
 
Seit dem 01. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft.

Danach dürfen anzeigepflichtige JGS- und Biogasanlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden
(§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4. AwSV).

Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Landwirte, die sich einen Überblick verschaffen wollen, was in Zukunft zu beachten ist. Welche Rechte und Pflichten sich für den Landwirt aus der AwSV ergeben.
 
Referent ist Herr Dr. rer. nat. Jochen Pohl von der deutschlandweiten bekannten Anlagenprüforganisation Geopohl AG.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt 25,00 € zzgl. 19 % MwSt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Den Flyer für die Informationsveranstaltung können Sie hier downloaden. Im Flyer finden Sie auch die Anmeldeinformationen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinweis:
Sollten Sie als Betreiber nach der Informationsveranstaltung feststellen, dass Sie Ihr Unternehmen doch lieber selbst zum Fachbetrieb zertifizieren lassen wollen, dann lassen Sie sich auf Teilnehmerliste für den Kurs schreiben, der im Anschluss an diese Informationsveranstaltung stattfindet.

Die Teilnahmegebühr für diesen Kurs im Anschluss beträgt 640,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Darin enthalten sind Pausenverpflegung, Getränke, Tagungsunterlagen, Prüfungsgebühr, Teilnahmebescheinigung und Sachkundenachweis.

Den bereits bezahlten Beitrag würden wir in diesem Fall mit dem Schulungspreis verrechnen.