JGS-Anlagen
Platz zum Verweilen
Der Güllegrubenbau ist durch neue Verordnungen und Regeln deutlich komplizierter und teurer geworden.
Trotzdem braucht die Landwirtschaft mit Tierhaltung dringend Lagerkapazitäten. Über den Nutzen der Systeme kann man natürlich streiten, die bundesweit gültigen Vorgaben lassen sich jedoch nicht mehr rückgängig machen.
In aller Kürze:
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© BBV LandSiedlung
Lager für flüssige Wirtschaftsdünger
Neben Investitionen in moderne Gülleausbringtechnik sind auch neue Güllebehälter notwendig und zeichnen zukunftsfähige Landwirtschaftsbetriebe aus. Durch rechtliche Vorgaben und Sperrfristen sowie eine »gute fachliche Praxis« ergibt sich ein betriebsindividueller Lagerkapazitäts-Bedarf zwischen sechs und elf Monaten.
Wenn ein zusätzlicher Bedarf erforderlich ist, geht es zunächst um die Standortfrage. Dabei sollten unter anderem neben den Anschlussmöglichkeiten an bestehende Lagerbehälter oder Ställe und deren Leitungslänge auch Faktoren wie die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit, Geruchsemmissionen (Windrichtung), die Geländebeschaffenheit des Standortes, die Zufahrtsmöglichkeit, eine Erweiterbarkeit und die Aufrüstungsmöglichkeit zu einer Biogasanlage berücksichtigt werden.
Wenn ein zusätzlicher Bedarf erforderlich ist, geht es zunächst um die Standortfrage. Dabei sollten unter anderem neben den Anschlussmöglichkeiten an bestehende Lagerbehälter oder Ställe und deren Leitungslänge auch Faktoren wie die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit, Geruchsemmissionen (Windrichtung), die Geländebeschaffenheit des Standortes, die Zufahrtsmöglichkeit, eine Erweiterbarkeit und die Aufrüstungsmöglichkeit zu einer Biogasanlage berücksichtigt werden.
Planung und Genehmigung
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Ab einem Volumen von mehr als 500 m3 ist ein Güllelager zusätzlich zum Baugenehmigungsverfahren wasserrechtlich anzeigepflichtig. Weiter dürfen diese Güllelager nur noch von zertifizierten Fachbetrieben errichtet (Fachbetriebspflicht) und müssen von einem Sachverständigen abgenommen werden. Der Sachverständige ist zwingend vor Baubeginn zu beauftragen.
Den kompletten Artikel können Sie hier Downloaden.
Autor: Markus Maier BBV LandSiedlung GmbH
veröffentlicht im Allgäuer Bauernblatt 7/2021
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