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JGS-Anlagen
Sachverständige

Sachverständige für JGS-Anlagen -
Aufgaben und Erfahrungen als Siedlungsgesellschaft

© BBV LS
Mit Inkrafttreten der Bundesanlagenverordnung (AwSV), die 2017 fast zeitgleich mit der Düngeverordnung (DüVO) erlassen wurde, kam ein neues technisches Regelwerk für wassergefährdende Stoffe 792 (TWRS 792) zum Tragen. Die allermeisten Stallneubauten im landwirtschaftlichen Bereich mit den Nebenbaustellen Mistplatte, Gruben und Futtersilos sowie deren befestige wasserabführende Vorplätze und Wege unterliegen diesen Vorschriften. Sie umfassen bereits die Planung der Bauwerke, bei denen Jauche, Gülle oder Sickersäfte (JGS) eine Rolle spielen. Damit ist auch das Tätigkeitfeld der BBV LandSiedlung berührt. Alle Planer benötigen entsprechende Fortbildungen, um solche Bauwerke noch planen zu können.

Sachverständiger - fachlicher Anwalt des Bauherrn

Ein Kernelement der erfolgten Änderungen befasst sich mit dem Leckageerkennungssystem (LES), das in den JGS-Anlagen ab bestimmten Größen verbaut werden muss, was in der Praxis nahezu immer der Fall ist. Da der Bauherr als Betreiber für die Anlage und deren Funktionieren in direkter Verantwortung steht, aber i.d.R. ein baufachlicher Laie ist, bestimmen die Vorschriften auch, dass ein Sachverständiger die Fachfirmen, die für den Bau der Anlage verantwortlich zeichnen, überwacht. Für dessen Bestellung ist auch der Bauherr zuständig. Diese Funktion darf nicht vom Planer ausgeübt werden, ein Dritter muss diese Aufgabe übernehmen. Der Sachverständige übernimmt in dieser Position die Funktion eines fachlichen Anwaltes für den Bauherrn gegenüber dem Planer und dem Erbauer.

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Aus den Tätigkeiten der LandSiedlung in der Bauplanung von Ställen und Gruben ergab sich ein zwingender Fortbildungsbedarf. Die Schulung gewährte Einblick in die Aufgaben eines Sachverständigen im Bereich JGS-Anlagen. Es sind Abläufe einzuhalten, zu überwachen, Baumaterialien zu beurteilen, deren Einbau zu prüfen, umfassende Dokumentationen anzufertigen und letztendlich auch die notwendigen Anträge zu stellen sowie mit den Behörden Verhandlungen in Zusammenarbeit mit den Landwirten als Bauherren zu führen: Alles Aufgabenstellungen, die systematisch sehr nahe an denen der Förderabwicklung bei der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) liegen.

 
 
Sachverständigentätigkeit für JGS-Anlagen als Aufgabengebiet?!

Da nahezu alle landwirtschaftlichen Kunden in der Agrarinvestitionsförderung bei Stallbauten von der AwSV betroffen sind, lag es nahe, zu prüfen, ob mit der Sachverständigentätigkeit für JGS-Anlagen das Aufgabengebiet der LandSiedlung nicht zu erweitern bzw. abzurunden wäre. Nach Prüfung der Voraussetzungen, inwieweit die Mitarbeiter von der Grundqualifikation her diese Aufgabe leisten könnten, war der Umfang an fachlicher Fortbildung zu prüfen, der notwendig sein würde, um die Aufgabe auch fachlich erledigen zu können. Voraussetzung ist dafür die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenunternehmen, das die erforderlichen Gesamtzulassungen hat. Bei der GEOPOHL AG, welche die Mitarbeiter der LandSiedlung bei der Ausbildung kennengelernt haben, war dies gegeben.

Praxiserfahrungen mit Sachverständigentätigkeit für JGS-Anlagen

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In der Zwischenzeit wurden nahezu zehn Mitarbeiter der LandSiedlung zum Sachverständigen ausgebildet. Die Dienstleistung wird flächendeckend in ganz Bayern angeboten. Die Aufgaben sind fachlich anspruchsvoll und teilweise auch körperlich anstrengend, da der Sachverständige vor Ort das Bauwerk und die Leckageerkennungssysteme in der Planung und im Bau prüfen muss. Landwirte und Baufirmen benötigen einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der Überblick über das Aufgabengebiet, den aktuellen Stand der Technik und der Fortschritte hat. Die Rückmeldungen bestätigen, dass dies im Interesse der Landwirte liegt, die eine entsprechende Anlage errichten. Dabei muss man sich die Kette Planung - Genehmigung -Bau-Bauabnahme- Anlagenbetrieb vor Augen halten. Die ersten vier Schritte geschehen nur einmal und sind aber für den fünften Schritt die fachliche Grundlage. In diesen Schritten begleitet und überwacht der Sachverständige für JGS-Anlagen im Interesse des zukünftigen Betreibers = Landwirt die fachlich einwandfreie Errichtung im Rahmen der gegebenen Vorschriften und sorgt so für einen Anlagenbau, der dem Landwirt dann einen zuverlässigen Betrieb der Anlage ermöglicht. Tatsächlich lässt sich aus der Praxis sagen, dass die operativen Abläufe sich nahe an den Aufgaben einer Förderabwicklung bewegen und anderen Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben ähnlich sind. Die fachliche Erweiterung bringt Synergien, da man sich im Rahmen der Förderbetreuung ohnehin mit den Fragen der AwSV befassen muss.

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Allerdings zeigt sich beim Vollzug der AwSV, dass die rechtlichen Vorgaben innerhalb der Verwaltung sehr uneinheitlich sind. Auch behördliche Zuständigkeiten spielen hier eine Rolle. Dies ist unbefriedigend, weil damit die zeitnahe Bautätigkeit und damit auch die Förderabwicklung von Agrarinvestitionsmaßnahmen gefährdet werden.

Das neue Fachwissen wird zunehmend auch beim Bau von Fahrsilobehältern und Mistplatten angefordert, so dass die LandSiedlung in neue Bauthemen gelangt. In ersten Fällen kommen jetzt Anfragen zur Beurteilung von weiteren wassergefährdenden Räumen und Tätigkeiten in der Landwirtschaft, wie Treibstoff- und Pflanzenschutzlager.

Fazit

Der LandSiedlung ist es gelungen, ihre Kompetenz als Siedlungsgesellschaft im Bereich landwirtschaftliches Bauen zu erweitern und zusätzlich zu den Bereichen landwirtschaftlicher Bauplanung und Förderabwicklung von Bau- und Energieeinsparvorhaben nun auch noch den Bereich JGS-Sachverständige mit abdecken zu können.
 
 
 
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Autor: BBV LandSiedlung GmbH
veröffentlicht im Landentwicklung Aktuell 2021, ein Magazin des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften
 
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