Grund- und Aufbaukurs
Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen
Nehmen Sie teil am Kurs und erlangen Sie den Sachkundenachweis für betrieblich verantwortliche Personen (§ 62 WHG, § 62 AwSV).
© BBV LS
Danach dürfen ab dem 1. August 2017 anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV).
Seit August 2018 untersetzt die Technische Regel TRwS 792 JGS-Anlagen die AwSV. Die TRwS 793 Biogasanlagen wurde im März 2021 veröffentlicht.
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen und mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft werden gegeben. Möglichkeiten zur Instandsetzung
von Bestandsanlagen runden den Lehrgang ab.
von Bestandsanlagen runden den Lehrgang ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer den erforderlichen Sachkundenachweis für betrieblich verantwortliche Personen, der zur Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG Voraussetzung ist (§ 62 WHG, § 62 AwSV).
Betroffen von der neuen Fachbetriebspflicht sind in der Landwirtschaft insbesondere:
- Güllebehälter und Güllekeller, Erdbecken
- Fahrsilos
- Festmistplatten
- Sickersaftbehälter
- Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter,
- Gärrestlager von Biogasanlagen
- Abfüllflächen
- Güllebehälter und Güllekeller, Erdbecken
- Fahrsilos
- Festmistplatten
- Sickersaftbehälter
- Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter,
- Gärrestlager von Biogasanlagen
- Abfüllflächen
Der Lehrgang richtet sich an:
Unternehmen, die Anlagen oder Anlagenteile mit wassergefährdenden landwirtschaftlichen Stoffen errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen und für die damit die Fachbetriebspflicht gilt Planer und Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen Mitarbeiter von zuständigen Behörden
Unternehmen, die Anlagen oder Anlagenteile mit wassergefährdenden landwirtschaftlichen Stoffen errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen und für die damit die Fachbetriebspflicht gilt Planer und Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen Mitarbeiter von zuständigen Behörden
Den Flyer für die Sachkundeschulung können Sie hier downloaden.
Im Flyer finden Sie auch die Anmeldeinformationen.
Veranstaltungsort
13.12. und 14.12.2023
Haus Sankt Ulrich
Tagungshotel der Diözese Augsburg
Kappelberg1, 86150 Augsburg
Haus Sankt Ulrich
Tagungshotel der Diözese Augsburg
Kappelberg1, 86150 Augsburg
Veranstalter/Organisation
InformationsZentrum Beton GmbH
Mitveranstalter
Anlagenprüforganisation GEOPOHL AG
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