BMEL-Bundeswettbewerb
Landwirtschaftliches Bauen 2023/2024
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Ziel des Bundesministeriums ist es, mit dem Bundeswettbewerb vorbildliche Leistungen zu würdigen, herausragende praxiserprobte Konzepte sowohl den Landwirten und Landwirtinnen als auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu präsentieren und innovative Ideen zu verbreiten. Die Erfahrungen sollen als Entscheidungshilfe und Anregung dienen.
Dem Klimawandel begegnen - Ställe mit ganzheitlichem Energiekonzept
Mit dem Bundeswettbewerb "Landwirtschaftliches Bauen 2023/24: Dem Klimawandel begegnen - Ställe mit ganzheitlichem Energiekonzept" sollen Stallgebäude ausgezeichnet werden, die durch bauliche und technische Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gewappnet sind und über clevere Energiekonzepte verfügen.
Die Themenkombination aus Klimafolgenproblematik und Eigenenergieversorgung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb hat einen wachsenden Stellenwert, da sich die Tierhaltung bei ihrer Weiterentwicklung auf Klimaveränderungen einstellen muss. Gleichzeitig bietet die Tierhaltung auch gute Möglichkeiten Energie zu sparen oder selbst zu erzeugen und in vielen Fällen einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
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Diese Konzepte können unterschiedlichster Art sein: Das erreichte Tierwohl durch die baulich-technische Anpassung an sich ändernde klimatische Bedingungen, wie Extremwetterlagen, sowie die Minimierung haltungsbedingter klimaschädlicher Einflüsse haben bei der Bewertung einen ebenso hohen Stellenwert wie die betriebliche Eigensicherung durch eine weitestgehend unabhängige Energieversorgung.
Haben Sie also eine außergewöhnliche Idee verwirklicht mit der es Ihnen gelang, sich hinsichtlich Klimawandel und Energieversorgung zukunftsfähig aufzustellen? Macht Ihr innovatives Konzept Sie stolz und lässt Sie zuversichtlich in die Zukunft blicken?
Bewerben Sie sich!
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 23. Februar 2024 (bei Postendungen gilt das Datum des Poststempels).
Der aktuelle Wettbewerb ist mit insgesamt 30.000 € dotiert; im Einzelfall winken Preisgelder bis 7.500 €.
(Bei dem Preisgeld handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18.12.2013.)
Teilnahmebedingungen und Bewertungskriterien finden Sie auf der Webseite des KTBL
Quelle: KTBL
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