Landschaftspflegerischer Begleitplan
auf Fachkompetenz setzen
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Auch landwirtschaftliche Bauvorhaben haben Einfluss auf Naturhaushalt und Landschaftsbild. Dabei entstehende Beeinträchtigungen müssen im LBP nachvollziehbar dargestellt und gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bewertet und ausgeglichen werden.
Geeignete Ausgleichsmaßnahmen, wie Streuobstwiesen, artenreiche Grünlandflächen oder der Erwerb von Ökopunkten (ebenso erhältlich über die BBV LandSiedlung GmbH), werden gemeinsam mit den Auftraggebern erarbeitet.
Sie haben Fragen oder bereits ein konkretes Anliegen?
Melden Sie sich gerne:
Tel.: 089 590 682 910
E-Mail: LS@BBV-LS.de
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